Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der das Bestattungsschiff seinen Heimathafen hat
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis zur Feuerbestattung als Voraussetzung für die Seebestattung erhalten Sie von der Gemeinde des Einäscherungsortes. Diese stellt auch die Ausnahmegenehmigung aus, die Sie benötigen, um die Urne auf See bestatten zu lassen.
Die Erlaubnis, die Urne dem Meer zu übergeben, erhalten Sie von der Gemeinde, in der das Bestattungsschiff seinen Heimathafen hat.
Erforderliche Unterlagen
Die Erlaubnis zur Feuerbestattung als Voraussetzung für die Seebestattung können Sie nur erhalten, wenn folgende Unterlagen vorliegen:
- ausdrückliche Verfügung der verstorbenen Person oder - falls eine solche nicht vorliegt - der nächsten Verwandten
- Todesbescheinigung oder Sterbeurkunde (bei Sterbefällen außerhalb des Landes Baden-Württemberg)
- Bescheinigung der Gemeinde des Sterbeorts, dass keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bekannt sind
- Bescheinigung eines zuständigen Arztes, dass er bei der Untersuchung der Leiche keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod festgestellt hat
Hinweis: Die Untersuchung der Leiche ist von einem anderen Arzt als demjenigen, der die Leichenschau durchgeführt hat, vorzunehmen. Über die zuständigen Ärzte können die Landratsämter und die Stadtverwaltungen der Stadtkreise Auskunft geben, die für den Sterbeort beziehungsweise Einäscherungsort zuständig sind.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 04.04.2020 freigegeben.