Ausländischer Hochschulabschluss - Zeugnisbewertung beantragen
Die Zeugnisbewertung ist keine Anerkennung, sondern eine vergleichende Einstufung.
Sie
- beschreibt Ihre ausländische Hochschulqualifikation,
- stellt fest, mit welchem deutschen Bildungsabschluss Ihr Hochschulabschluss vergleichbar ist und
- bescheinigt Ihre beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten.
Eine verbindliche Anerkennung ist vor allem dann erforderlich, wenn Sie
- einen Wohnsitz in Deutschland haben und
- einen reglementierten Beruf ausüben möchten.
Die Bewertung soll Ihnen den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Aus ihr können Sie keine Rechtsansprüche ableiten.
Zuständige Stelle
- Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) HausanschriftGraurheindorfer Straße 157
53117 BonnTelefon0228 501-352, -264Fax0228 501-229
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Die Abschlusszeugnisse müssen amtlich beglaubigt sein.
- Der Abschluss muss an einer Institution erworben worden sein, die nach den Kriterien des Herkunftslandes als Hochschule anerkannt ist.
- Bei Abschlüssen im Rahmen einer grenzüberschreitenden Kooperation oder unter Mitwirkung mehrerer Hochschulen (sogenanntes Franchising):
Es müssen alle beteiligten Institutionen nach dem Recht des Herkunftslandes als Hochschule anerkannt beziehungsweise akkreditiert sein.
Die Qualität des Abschlusses muss den Anforderungen aller an der Kooperation beteiligter Länder entsprechen und mit den hochschulrechtlichen Regelungen dieser Länder vereinbar sein.
- Bei Abschlüssen im Rahmen einer grenzüberschreitenden Kooperation oder unter Mitwirkung mehrerer Hochschulen (sogenanntes Franchising):
- Bei Abschlüssen aus Staaten, in denen die Akkreditierung von Studiengängen vorgeschrieben ist: Der absolvierte Studiengang muss akkreditiert sein.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Bewertung mit dem Formular der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Es wird Ihnen per E-Mail zugesandt, nachdem Sie ein Web-Formular online ausgefüllt und abgeschickt haben.
Da der weitere Verfahrensablauf je nach Ihrem Herkunftsland variieren kann, informieren Sie sich vorher genauer auf den Seiten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
Die Zeugnisbewertung, die Sie Ihren Bewerbungsunterlagen beifügen können, erhalten Sie als Kurzfassung und als Langfassung, nachdem
- Ihr Antrag vollständig ausgefüllt bei der zuständigen Stelle eingegangen ist,
- dort alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und
- Sie die Gebühren bezahlt haben.
Vertiefende Informationen
- Auflistung der erforderlichen Unterlagen
- Leistungsbeschreibung "Ausländische Hochschulzugangsberechtigung - Anerkennung beantragen"
- Kapitel „Berufliche Anerkennung-Anerkennung in Deutschland“
- Weitere Informationen zur Zeugnisbewertung im Portal des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland.
- Liste über Abschlüsse, für die keine Zeugnisbewertung durchgeführt werden kann
- Ein Muster der Zeugnisbewertung als Kurzfassung und als Langfassung
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.05.2020 freigegeben.