Finanzamt Ettlingen
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Kontaktmöglichkeiten
- Telefon
- 07243/508-0 (Zentrale)
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- 07243/508 - 295
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Öffnungszeiten
Bitte rufen Sie die aktuellen Öffnungszeiten des Service Center auf der o.g. Homepage des Finanzamts ab.
Beschreibung
Die Aufgabe des Finanzamts ist die Verwaltung der Steuern.
Das Finanzamt ermittelt aufgrund Ihrer Angaben, aus Steuererklärungen oder anderen Informationen (z.B. einer Mitteilung der Kfz-Zulassungsstelle) die Besteuerungsgrundlagen.
Dann setzt das Finanzamt die jeweiligen Steuern fest, was in der Regel in Form eines Steuerbescheids geschieht und erhebt sie im Anschluss daran.
Ihr Finanzamt ist in der Regel für die folgenden Steuerarten zuständig:
- Einkommensteuer mit Lohnsteuer
- Körperschaftsteuer
- Umsatzsteuer
- Grunderwerbsteuer
Einige Finanzämter im Land sind zentral für bestimmte Besteuerungsaufgaben zuständig (wie z.B. für die Erbschaft-/Schenkungssteuer, für das Besteuerungsverfahren von Körperschaften, für die Betriebsprüfung oder für die Finanzkasse). Genauere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.
Die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer sind Gemeinschaftssteuern, die sowohl dem Land als auch dem Bund zufließen. Die anderen oben genannten Steuern stehen dem Land Baden-Württemberg zu.
Das Finanzamt ermittelt für die Kommunen die Bemessungsgrundlagen für
- die Gewerbesteuer und
- die Grundsteuer.
Für diese Bereiche setzen die Kommunen die Steuern selbst fest und erheben diese auch.
Die Kirchensteuern für die großen Glaubensgemeinschaften werden ebenfalls vom Finanzamt festgesetzt und erhoben.
Die Mitarbeiter Ihres Finanzamts geben Ihnen auch allgemeine Auskünfte zu Steuerangelegenheiten. Die gestaltende individuelle Beratung ist jedoch den Angehörigen der steuerberatenden Berufe und den Rechtsanwälten vorbehalten.
Die Aufgaben des Finanzamts beruhen auf den Vorgaben des Grundgesetzes (Artikel 106 in Verbindung mit Artikel 108). Aufsichtsbehörden der Finanzämter sind die Oberfinanzdirektion Karlsruhe und das Finanzministerium.
- LeistungFinanzverwaltungAbgeltungsteuer - Nichtveranlagungsbescheinigung beantragenIhre Bank muss Abgeltungsteuer einbehalten, wenn Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen jährlich folgende Beträge übersteigen: wenn Sie ledig sind: 801 Euro wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen …
- LeistungMeldewesenÄnderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nach Heirat beantragenDurch die Heirat oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft ändert sich Ihre Lohnsteuerklasse.
- LeistungFinanzverwaltungArbeitnehmer-Sparzulage beantragenDie Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Zulage zu den vermögenswirksamen Leistungen (VL).
- LeistungFinanzverwaltungDenkmalschutz - Steuerliche Förderung beantragenFür die Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmalen sowie Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsgebieten können Sie direkte Zuschüsse erhalten.
- LeistungEhrenamtspauschale geltend machenÜben Sie eine nebenberufliche Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich aus, die nicht die Voraussetzungen für die Übungsleiterpauschale erfüllt, sind die Einnahmen bis zu einer Höhe von 840 …
- LeistungFinanzverwaltungEinkommensteuerGegenstand der Einkommensteuer ist das Einkommen von natürlichen Personen.
- LeistungFinanzverwaltungEinkommensteuer - Erklärung abgebenIhr Arbeitgeber zieht bei jeder monatlichen Lohnzahlung die Einkommensteuer direkt von Ihrem Arbeitslohn ab.
- LeistungArbeit Finanzverwaltung Steuern und Gebühren WirtschaftElektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufenAls Arbeitgeber müssen Sie bei jeder Lohnzahlung die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer nach den persönlichen Besteuerungsmerkmalen der beschäftigten Person berechnen, für …
- LeistungFinanzverwaltungEntlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragenHöhe: für das erste Kind 4.008 Euro für jedes weitere Kind erhöht er sich um 240 Euro.
- LeistungArbeit FinanzverwaltungFahrtenbuch für steuerliche Zwecke führenSie nutzen ein Fahrzeug im Rahmen Ihrer gewerblichen, selbständigen oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit?
- LeistungFinanzverwaltungFreibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung beantragenHöhe: 1.320 Euro, wenn Sie alleine eine Einkommensteuererklärung abgeben 2.640 Euro, wenn Sie mit dem anderen Elternteil zusammen eine Einkommensteuererklärung abgeben Das Finanzamt überprüft im Rahmen der …
- LeistungSteuern und GebührenGewerbesteuer - Erklärung abgebenDie Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag erhoben.
- LeistungFinanzverwaltungGrunderwerbsteuer zahlenWenn Sie in Baden-Württemberg ein Grundstück kaufen oder durch andere Rechtsgeschäfte erwerben, müssen Sie Grunderwerbsteuer zahlen.
- LeistungFinanzverwaltungHaushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen - steuerliche Förderung beantragenHöhe: 20% Ihrer Ausgaben, maximal 510 Euro bei geringfügigen Beschäftigungen 4.000 Euro bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen haushaltsnahen Dienstleistungen sowie Pflege- und Betreuungsleistungen 1.200 …
- LeistungFinanzverwaltungKinderbetreuungskosten - steuerliche Förderung beantragenHöhe: 2/3 der Ausgaben , höchstens 4.000 Euro je Kind und Jahr.
- LeistungMeldewesenKinderfreibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragenWährend des Kalenderjahres erhalten Sie als Eltern monatlich Kindergeld.
- LeistungSteuern und GebührenKörperschaftsteuer - Erklärung abgebenKörperschaftsteuer erhebt das Finanzamt auf das Einkommen von juristischen Personen.
- LeistungFinanzverwaltungLohnsteuer anmelden und bescheinigenAls Arbeitgeber müssen Sie bei jeder Lohnzahlung die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer vom Arbeitslohn Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einbehalten.
- LeistungFinanzverwaltungLohnsteuerermäßigung beantragenManche Ausgaben können Ihre Einkommensteuer mindern.
- LeistungFinanzverwaltungStiftungen - Änderungen dem Finanzamt mitteilenStiftungen sind dazu verpflichtet, Umstände anzeigen, die für ihre steuerliche Erfassung von Bedeutung sind.
- LeistungÜbungsleiterpauschale geltend machenEinnahmen aus bestimmten Nebentätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich sind bis zu einer Höhe von insgesamt 2.400 Euro, ab 2021 3.000 Euro im Jahr steuerfrei.
- LeistungFinanzverwaltungUmsatzsteuer - Jahreserklärung oder Voranmeldung abgebenDie Umsatzsteuer wird auch Mehrwertsteuer genannt.
- LeistungUnternehmen oder selbstständige Tätigkeit zur Steuer anmeldenDamit das Finanzamt Sie bei der Steuer richtig einordnen kann, benötigt es bestimmte Informationen zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit.
- LeistungFinanzverwaltungVereinsgründung - Verein beim Finanzamt anmeldenVereine müssen Körperschaftsteuer zahlen.
- LeistungMeldewesenWechsel der Steuerklasse bei Ehepaaren beantragenWenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen, können sie sich beide nach der Steuerklasse IV besteuern lassen oder sich ein Ehegatte nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuern lassen oder …