Standes,-und Friedhofsamt Echterdingen [Stadt Leinfelden-Echterdingen]
Kontaktmöglichkeiten
- Telefon
- 0711 1600-0
- Fax
- 0711 1600-358
- buerger-und-ordnungsamt@le-mail.de
- Internet
- http://www.leinfelden-echterdingen.de
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr und Mittwoch 14.00 - 18.00 Uhr
Parkplatz
Vor dem Rathaus
Anfahrtsbeschreibung
S-Bahn S2 und S3, Haltestelle "Echterdingen", Buslinien 76, 77, 812, 813, 818, 828; Haltestelle "Burgstraße", Buslinie 814; Haltestelle "Hirschstraße", Buslinien 76, 77, 812, 813, 818, 828
Persönlicher Kontakt
Frau Rita Hüttner
- Telefon
- 0711 1600-614
- Fax
- 0711 1600-697
- buerger-und-ordnungsamt@le-mail.de
- Gebäude
- Rathaus Echterdingen, Bernhäuser Straße 9 (Altbau)
- Raum
- EG Zi. A 1
- Sprechzeiten
Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr und Mittwoch 14.00 - 18.00 Uhr
- Zuständigkeiten
Für die Stadtteile Echterdingen und Stetten: Standesamt, Friedhofs-, Staatsangehörigkeits- und Namensangelegenheiten
- LeistungStandesamtAdoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung im Geburtenregister beantragenMöchten Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren?
- LeistungStandesamtAdoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegenWurde Ihr Kind in Deutschland geboren und haben Sie es im Inland adoptiert?
- LeistungFriedhofswesen Öffentliche Sicherheit und Ordnung StandesamtAusstellung eines Leichenpasses beantragenFür die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.
- LeistungMeldewesen Namensänderung StandesamtEhenamen bestimmenAls Ehepaar können Sie Ihre bisherigen Namen beibehalten oder einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen.
- LeistungStandesamtEheschließung am SamstagDie Standesämter bieten auch 2018 wieder an zwölf Samstagen Eheschließungen in den Stadtteilen Echterdingen und Leinfelden an.
- LeistungStandesamtEheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit anmeldenSind Sie beide deutsche Staatsangehörige und heiraten zum ersten Mal?
- LeistungStandesamtEheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten anmeldenWenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden.
- LeistungStandesamtEheschließung bei sorgeberechtigten Partnern anmeldenWenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden.
- LeistungStandesamtEheschließung mit einer oder einem ausländischen Staatsangehörigen anmeldenWenn Sie und Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden.
- LeistungStandesamtEheurkunde - Ausstellung beantragenEheurkunden stellt das Standesamt aus dem Eheregister aus.
- LeistungStandesamtGeburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt meldenSie haben Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer anderen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, bekommen?
- LeistungStandesamtGeburtsurkunde beantragenSie benötigen eine Geburtsurkunde beispielsweise für eine Eheschließung, Ausstellung eines Personalausweises bzw.
- LeistungStandesamtHausgeburt dem Standesamt meldenHaben Sie Ihr Kind zu Hause geboren, müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen.
- LeistungMeldewesen Namensänderung StandesamtNamen des Kindes nach der Geburt dem Standesamt meldenDen Namen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen.
- LeistungMeldewesen Namensänderung StandesamtNamen nach der Scheidung ändernSie haben sich scheiden lassen und möchten Ihren Namen ändern?
- LeistungMeldewesen Namensänderung StandesamtNamensänderung nach dem Namensänderungsgesetz beantragenIhren Familiennamen und Vornamen können Sie nur in Ausnahmefällen ändern lassen.
- LeistungStandesamtSterbeurkunde beantragenSie benötigen eine Sterbeurkunde, wenn Sie die Bestattung vorbereiten (beispielsweise Einsargung, Überführung), den Nachlass abwickeln oder Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen in Anspruch …
- LeistungStandesamtTodesfall anzeigenStirbt jemand in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder Gefängnis, muss der Träger der Einrichtung den Tod anzeigen.