3.1: Bürgerbüro [Stadt Wiesloch]
Kontaktmöglichkeiten
- Telefon
- 06222 84-444
- Fax
- 06222 84-470
- buergerbuero@wiesloch.de
- Internet
- https://www.wiesloch.de/pb/termine.html
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Mo | 08:00 - 13:00 Uhr |
---|---|
Di | 08:00 - 13:00 Uhr |
Mi | 08:00 - 18:00 Uhr |
Do | 08:00 - 18:00 Uhr |
Fr | 08:00 - 13:00 Uhr |
Abweichende Öffnungszeiten:
- 02.05.2020 bis 30.06.2021
- ACHTUNG: Die Gebäude können aktuell nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit den zuständigen Sachbearbeiter*innen betreten werden. Die Besucher*Innen werden gebeten, Alltagsmasken/ Mund-Nasenschutz zu tragen und die Termine pünktlich wahrzunehmen.
Beschreibung
Online-Terminvergabe: https://www.wiesloch.de/pb/termine.html
Das Bürgerbüro ist die zentrale Anlaufstelle der Stadtverwaltung Wiesloch und versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen. Das Team des Bürgerbüros berät, informiert und hilft in allen Angelegenheiten bürgernah und freundlich. Das Bürgerbüro ist unter anderem für folgende Bereiche zuständig:
Einwohnerwesen:
An-, Ab- und Ummeldungen
Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe, vorläufige Dokumente
Bescheinigungen aus dem Melderegister
Beantragung Führungszeugnis
Entgegennahme Führerscheinanträge
Landesfamilienpass
Ausgabe von Anträgen auf Lohnsteuerermäßigung und zur Einkommensteuererklärung
Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien und Unterschriften
Ausstellung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen
Finanzielle Hilfen zur Sicherung der Lebensgrundlage:
Ausgabe und Entgegennahme von Sozialleistungsanträgen wie:
- Grundsicherung
- Einmaligen Leistungen
- BaföG
- Rundfunkgebührenbefreiung
- Weiterbewilligung von Sozialhilfe
- Bildungs- und Teilhabepaket
- Wohngeldanträge
Ordnungswesen:
Fischereischeine
Beantragung Gewerbezentralregisterauskünfte
Fundbüro:
Entgegennahme, Aufbewahrung und Rückgabe von Fundsachen
Sonstiges:
Schwerbehindertenausweisanträge
Elterngeldanträge
An- und Abmeldungen von Hunden sowie Ausgabe von Hundesteuermarken, Befreiung von der Hundesteuer
Anträge und Ausgabe von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen (blauer Parkausweis) und Wieslocher Parkberechtigung für Schwerbehinderte
Anträge und Ausgabe von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (oranger Parkausweis)
Verlängerung von Anwohnerparkausweisen
Vorverkauf Saisonkarten für das Freibad
Ausgabe und Entgegennahme von Anträgen
- auf Übernahme der Kindergartenbeiträge
- auf Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Dienstleistungen des Energieversorgers Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH (Gasanschluss)
Parkplatz
Rathaus-Tiefgarage (Navigationziel: Röhrgasse Ecke Röhrbuckel)
Cityparkhaus (PALATIN, Ringstraße 17–19)
Persönlicher Kontakt
- Telefon
- 06222 84-444
- Fax
- 06222 84-470
- buergerbuero@wiesloch.de
- De-Mail
- buergerbuero@wiesloch.de-mail.de
- Gebäude
- Rathaus
- Raum
- 213, Erdgeschoss
Leiterin Bürgerbüro
- Telefon
- 06222 84-363
- Fax
- 06222 84-389
- l.gulino@wiesloch.de
- Gebäude
- Rathaus
- Raum
- 212a, Erdgeschoss
- Sprechzeiten
- Allgemeine Sprechzeit (Sowie nach vorheriger Terminvereinbarung.)Mo 08:00 - 12:00 UhrDi geschlossenMi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 UhrDo geschlossenFr 08:00 - 12:00 Uhr
- Zuständigkeiten
Teamleitung Bürgerbüro; Statistiken
Sprechzeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Sowie nach vorheriger Terminvereinbarung.)
Mo | 08:00 - 12:00 Uhr |
---|---|
Di | geschlossen |
Mi | 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr |
Do | geschlossen |
Fr | 08:00 - 12:00 Uhr |
Abweichende Öffnungszeiten:
- 02.05.2020 bis 30.06.2021
- ACHTUNG: Die Gebäude können aktuell nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit den zuständigen Sachbearbeiter*innen betreten werden. Die Besucher*Innen werden gebeten, Alltagsmasken/ Mund-Nasenschutz zu tragen und die Termine pünktlich wahrzunehmen.
- LeistungSozialwesenLandesfamilienpass beantragenMit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen.
- LeistungWohnenMeldebescheinigung beantragenMit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein.