Gemeinde Bingen
Lieferanschrift
Hauptstr. 21
72511 Bingen Kontaktmöglichkeiten
- Telefon
- 07571/7407-0
- Fax
- 07571/7407-40
- Gemeinde@Bingen-Hohenzollern.de
- Internet
- http://www.Bingen-Hohenzollern.de
Beschreibung
Eine Muster-Aufgabenbeschreibung für Gemeinden/Städte finden Sie im staatlich-kommunalen Portal www.service-bw.de.
Themen
- 36 Thema hinzufügen: Meldewesen
- 25 Thema hinzufügen: Standesamt
- 15 Thema hinzufügen: Wahlen
- 14 Thema hinzufügen: Gewerberecht
- 12 Thema hinzufügen: Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 10 Thema hinzufügen: Wirtschaft
- 8 Thema entfernen: Steuern und Gebühren
- 6 Thema hinzufügen: Baurecht
- 5 Thema hinzufügen: Friedhofswesen
- 5 Thema hinzufügen: Rentenangelegenheiten
- 9 Thema hinzufügen: Ohne Zuweisung
- LeistungJugendangelegenheitenAdoption - Akteneinsicht beantragenAls adoptierte Person können Sie Einsicht in Ihre Vermittlungsakte nehmen, um Auskunft über Ihre Herkunft und Lebensgeschichte zu erhalten.
- LeistungSchulenBetreuungsangebote für Schulkinder (Grundschulalter) - Kind anmeldenDie Angebote unterscheiden sich von Schule zu Schule.
- LeistungWahlen Bürgerschaftliches EngagementBürgerbegehren einreichenMöchten Sie erreichen, dass in Ihrer Gemeinde zu einer bestimmten Angelegenheit ein Bürgerentscheid durchgeführt wird?
- LeistungMeldewesen Namensänderung StandesamtEhenamen bestimmenAls Ehepaar können Sie Ihre bisherigen Namen beibehalten oder einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen.
- LeistungGerichteEhrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter (Schöffen) beim Strafgericht - berufen werdenEhrenamtliche Richterinnen und Richter sind Bürgerinnen oder Bürger, die als gleichberechtigte Richterinnen und Richter am Strafverfahren teilnehmen.
- LeistungWahlen Bürgerschaftliches EngagementEinwohnerantrag stellenSie möchten erreichen, dass der Gemeinderat Ihres Wohnorts eine bestimmte Angelegenheit behandelt?
- LeistungSteuern und GebührenErschließungsbeiträge entrichtenUnter der „Erschließung“ eines Grundstücks werden alle Maßnahmen verstanden, um ein Grundstück „baureif“ zu machen.
- LeistungFischerei und JagdFischereischein beantragenWenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.
- LeistungSteuern und GebührenGrundsteuer bezahlenWer Grundbesitz hat, muss Grundsteuer bezahlen.
- LeistungSteuern und GebührenGrundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlenBei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen.
- LeistungSteuern und GebührenHundehaltung - Namensänderung mitteilenWenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
- LeistungSteuern und GebührenHundesteuer - Befreiung beantragenSie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
- LeistungSteuern und GebührenHundesteuer - Hund abmeldenDamit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
- LeistungSteuern und GebührenHundesteuer - Hund anmeldenWenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
- LeistungMeldewesen Steuern und GebührenKirchenzugehörigkeit und Kirchensteuer - Kirchenaustritt erklärenKirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften werden im deutschen Recht gleich behandelt.
- LeistungMeldewesen Namensänderung StandesamtLebenspartnerschaftsnamen bestimmen - Rechtslage bis 30.09.2017Wenn Sie eine Lebenspartnerschaft begründen, können Sie bestimmen, welchen Namen Sie in der Lebenspartnerschaft führen wollen.
- LeistungMeldewesen Namensänderung StandesamtNamen des Kindes nach der Geburt dem Standesamt meldenDen Namen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen.
- LeistungMeldewesen Namensänderung StandesamtNamen nach der Scheidung ändernWenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe geführter Name nicht Familienname oder Ehename war, haben Sie folgende Möglichkeiten: Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten …
- LeistungBürgerschaftliches EngagementStaatliche Ehrung von Lebensrettern anregenPersonen, die einen Menschen aus Lebensgefahr gerettet haben, können staatlich geehrt werden.
- LeistungJugendangelegenheiten StandesamtVaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassenSind Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen.