Stadt Sinsheim
Große Kreisstadt
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Kontaktmöglichkeiten
- Telefon
- 07261 404-0
- Fax
- 07261 404-165
- rathaus@sinsheim.de
- Internet
- http://www.sinsheim.de
- Internet
- http://www.sinsheim.de/pb/site/Sinsheim/node/385435/Lde/index.html
Öffnungszeiten
Servicezeit (Ausländerbehörde und Gewerbeamt)
Mo | 08:00 - 12:00 Uhr |
---|---|
Di | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mi | 14:00 - 17:30 Uhr |
Do | 08:00 - 12:00 Uhr |
Fr | 08:00 - 12:00 Uhr |
Servicezeit (Baurechtsabteilung)
Mo | 08:00 - 12:00 Uhr |
---|---|
Di | geschlossen |
Mi | 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr |
Do | 14:00 - 16:00 Uhr |
Fr | 08:00 - 12:00 Uhr |
Allgemeine Öffnungszeit (Übrige Verwaltung)
Mo | 08:00 - 12:00 Uhr |
---|---|
Di | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mi | 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr |
Do | 08:00 - 12:00 Uhr |
Fr | 08:00 - 12:00 Uhr |
Servicezeit (Bürgerbüro)
Mo | 08:00 - 16:00 Uhr |
---|---|
Di | 08:00 - 16:00 Uhr |
Mi | 08:00 - 18:00 Uhr |
Do | 08:00 - 16:00 Uhr |
Fr | 08:00 - 12:00 Uhr |
Beschreibung
Sinsheim - Große Kreisstadt in zentraler Lage, ca. 35.000 Einwohner, ein Einzugsbereich von rd. 80.000 Menschen, eine Fläche von 127 km² - das sind die Grunddaten, die die Sinsheim charakterisieren. Sinsheim liegt am Ostrand des Rhein-Neckar-Kreises und der Europäischen Metropolregion Rhein-Neckar und im Norden des Landes Baden-Württemberg, unmittelbar an der Autobahn A 6 Mannheim-Sinsheim-Heilbronn. Der Anschluss an die S-Bahn Rhein-Neckar unterstreicht die hervorragende Verkehrsanbindung. Die Stadt Sinsheim hat als Wohnstadt sowie als Gewerbestandort vielfältige Vorteile zu bieten. Das Herz Sinsheims pocht im Stadtzentrum. Seine Lebendigkeit, Vielfalt und Attraktivität, das kundengerechte Angebot der zahlreichen Fachgeschäfte sowie der Gastronomie laden zum Einkaufen, Bummeln und Verweilen ein. Als Untere Verwaltungsbehörde bietet die Stadt Sinsheim die Dienstleistungen einer modernen und bürgernahen Verwaltung - sei es in Passangelegenheiten, Baugenehmigungsverfahren oder bei Fragen zum Straßenverkehr.
Themen
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- 4 Thema hinzufügen: Friedhofswesen
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- 1 Thema hinzufügen: Arbeit
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- 1 Thema entfernen: Landwirtschaft
- 1 Thema hinzufügen: Schulen
- 1 Thema hinzufügen: Verbraucherschutz
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- 7 Thema hinzufügen: Ohne Zuweisung
- LeistungBeglaubigungAbschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassenMit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
- LeistungUmwelt und Natur AbwasserAbwasser entsorgenAls Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks müssen Sie für die Entsorgung des Abwassers aufkommen.
- LeistungSteuern und GebührenErschließungsbeiträge entrichtenUnter der „Erschließung“ eines Grundstücks werden alle Maßnahmen verstanden, um ein Grundstück „baureif“ zu machen.
- LeistungSteuern und GebührenGrundsteuer bezahlenWer Grundbesitz hat, muss Grundsteuer bezahlen.
- LeistungSteuern und GebührenGrundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlenBei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen.
- LeistungSteuern und GebührenHundehaltung - Namensänderung mitteilenWenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
- LeistungSteuern und GebührenHundesteuer - Befreiung beantragenSie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
- LeistungSteuern und GebührenHundesteuer - Hund abmeldenDamit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
- LeistungSteuern und GebührenHundesteuer - Hund anmeldenWenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
- LeistungMeldewesen Steuern und GebührenKirchenzugehörigkeit und Kirchensteuer - Kirchenaustritt erklärenKirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften werden im deutschen Recht gleich behandelt.
- LeistungSteuern und Gebühren LandwirtschaftLand- und Forstwirtschaft - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit anzeigenSie müssen die Aufnahme einer selbständigen land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung anzeigen.
- LeistungBeglaubigungUnterschriften - Amtlich beglaubigen lassenMit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.