Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
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Postfach 78007
78045 Villingen-Schwenningen Kontaktmöglichkeiten
- Telefon
- 07721 913-0
- Fax
- 07721 913-8900
- landratsamt@Lrasbk.de
- Internet
- http://www.schwarzwald-baar-kreis.de
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Mo | 08:00 - 11:30 Uhr |
---|---|
Di | 08:00 - 11:30 Uhr |
Mi | 08:00 - 11:30 Uhr |
Do | 08:00 - 11:30 und 14:00 - 17:30 Uhr |
Fr | geschlossen |
Abweichende Öffnungszeiten:
- 24.12.2019 bis 31.12.2019
- geschlossen
Besuchszeit (Außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten nur mit Termin!)
Mo | 07:30 - 17:00 Uhr |
---|---|
Di | 07:30 - 17:00 Uhr |
Mi | 07:30 - 17:00 Uhr |
Do | 07:30 - 17:30 Uhr |
Fr | 07:30 - 11:30 Uhr |
Abweichende Öffnungszeiten:
- 24.12.2019 bis 31.12.2019
- geschlossen
Beschreibung
Das Landratsamt ist die kommunale Behörde des Landkreises und zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde mit einer großen Palette unterschiedlicher Funktionen: Dienstleister und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Kreis, Genehmigungsbehörde, Ordnungsbehörde und Aufsichtsbehörde. In verschiedenen Berufen bietet das Landratsamt auch Ausbildungsplätze an. Geleitet wird das Landratsamt im kommunalen und im staatlichen Bereich durch den Landrat.
Themen
- 52 Thema hinzufügen: Verkehrswesen
- 24 Thema hinzufügen: Ausländerwesen
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- 21 Thema hinzufügen: Jugendangelegenheiten
- 16 Thema hinzufügen: Umwelt und Natur
- 14 Thema hinzufügen: Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 12 Thema hinzufügen: Gewerberecht
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- 10 Thema hinzufügen: Tiere
- 9 Thema hinzufügen: Abfall
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- 7 Thema hinzufügen: Sozialhilfe
- 6 Thema hinzufügen: Wirtschaft
- 5 Thema hinzufügen: Verbraucherschutz
- 4 Thema hinzufügen: Förderprogramme Wohnen
- 4 Thema hinzufügen: Landwirtschaft
- 4 Thema hinzufügen: Staatsangehörigkeit
- 4 Thema hinzufügen: Weiterbildung
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- 3 Thema hinzufügen: Fischerei und Jagd
- 3 Thema hinzufügen: Meldewesen
- 3 Thema hinzufügen: Standesamt
- 2 Thema hinzufügen: Ausbildung
- 2 Thema hinzufügen: Gaststättenrecht
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- 2 Thema hinzufügen: Wohnen
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- 6 Thema hinzufügen: Ohne Zuweisung
- LeistungGesundheitswesenBelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz - Teilnahme beantragenAnsteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden.
- LeistungGesundheitswesenBetrieb von Krankentransporten - Genehmigung beantragenSie möchten Krankentransporte betreiben oder Ihren schon genehmigten Krankentransportbetrieb ändern oder erweitern?
- LeistungGesundheitswesenBetäubungsmittel auf Auslandsreisen mitnehmen - Bescheinigung beantragenDie Person, der die Betäubungsmittel verschrieben wurden, darf sie in angemessener Menge mitführen.
- LeistungSchulenBildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragenKinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Sozialleistungen bekommen oder über geringes Einkommen verfügen ( als Wohngeld-, Kinderzuschlagsempfänger oder sogenannte „Minderbemittelte“), sollen …
- LeistungGesundheitswesenEinschulungsuntersuchung wahrnehmenAlle Kinder, die in Baden-Württemberg eingeschult werden, müssen an der Einschulungsuntersuchung teilnehmen.
- LeistungGesundheitswesenFrüherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche wahrnehmenIn Deutschland müssen Sie Ihr Kind elfmal ärztlich untersuchen lassen.
- LeistungGesundheitswesenGesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit LebensmittelnDas Infektionsschutzgesetz schreibt für Personal in lebensmittelverarbeitenden Betrieben gesundheitliche Anforderungen vor.
- LeistungGesundheitswesenSchutzimpfungenDie Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) empfiehlt einmal im Jahr Schutzimpfungen und Maßnahmen zur Vorbeugung übertragbarer Krankheiten.
- LeistungGesundheitswesenUnterbringung psychisch kranker Menschen anordnenEin Gericht kann die Unterbringung einer psychisch kranken Person in einem psychiatrischen Krankenhaus gegen ihren Willen anordnen.