Gemeinde Eriskirch
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Postfach 29
88095 Eriskirch Kontaktmöglichkeiten
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- 07541/9708-0
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- 07541/9708-77
- info@eriskirch.de
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- http://www.eriskirch.de
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8 - 12 Uhr
Dienstag: 15.30 - 18.30 Uhr, Donnerstag: 14 - 16 Uhr
Themen
- 36 Thema hinzufügen: Meldewesen
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- LeistungSteuern und GebührenErschließungsbeiträge entrichtenUnter der „Erschließung“ eines Grundstücks werden alle Maßnahmen verstanden, um ein Grundstück „baureif“ zu machen.
- LeistungSteuern und GebührenGrundsteuer bezahlenWer Grundbesitz hat, muss Grundsteuer bezahlen.
- LeistungSteuern und GebührenGrundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlenBei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen.
- LeistungSteuern und GebührenHundehaltung - Namensänderung mitteilenWenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
- LeistungSteuern und GebührenHundesteuer - Befreiung beantragenSie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
- LeistungSteuern und GebührenHundesteuer - Hund abmeldenDamit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
- LeistungSteuern und GebührenHundesteuer - Hund anmeldenWenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
- LeistungMeldewesen Steuern und GebührenKirchenzugehörigkeit und Kirchensteuer - Kirchenaustritt erklärenKirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften werden im deutschen Recht gleich behandelt.
- LeistungSteuern und Gebühren LandwirtschaftLand- und Forstwirtschaft - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit anzeigenSie müssen die Aufnahme einer selbständigen land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung anzeigen.
- LeistungGaststättenrecht GewerberechtSperrzeit - Verkürzung oder Aufhebung beantragenFür Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten ist eine allgemeine Sperrzeit festgesetzt.