Stadt Göppingen
Hohenstaufenstadt Göppingen
Große Kreisstadt im Landkreis Göppingen
Große Kreisstadt im Landkreis Göppingen
Kontaktmöglichkeiten
- Telefon
- 07161 650-0
- stadtverwaltung@goeppingen.de
- Internet
- http://www.goeppingen.de
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Mo. 8 - 13 Uhr,
Di., Mi., Fr. 8 - 12 Uhr,
Do. 13.30 - 18 Uhr;
einzelne Dienststellen haben abweichende Sprechzeiten
Di., Mi., Fr. 8 - 12 Uhr,
Do. 13.30 - 18 Uhr;
einzelne Dienststellen haben abweichende Sprechzeiten
Beschreibung
Eine Muster-Aufgabenbeschreibung für Gemeinden/Städte finden Sie im staatlich-kommunalen Portal www.service-bw.de.
Persönlicher Kontakt
Herr Oberbürgermeister Guido Till Oberbürgermeister
- Telefon
- 07161 650 1000
- Fax
- 07161 650 1009
- oberbuergermeister@goeppingen.de
- Gebäude
- Rathaus
- Sprechzeiten
- nach Vereinbarung
- Zuständigkeiten
Leiter der Stadtverwaltung, Vorsitzender des Gemeinderats
Themen
- 39 Thema hinzufügen: Meldewesen
- 25 Thema hinzufügen: Standesamt
- 24 Thema hinzufügen: Baurecht
- 24 Thema hinzufügen: Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 23 Thema hinzufügen: Ausländerwesen
- 21 Thema hinzufügen: Gewerberecht
- 15 Thema hinzufügen: Wahlen
- 12 Thema hinzufügen: Verkehrswesen
- 12 Thema hinzufügen: Wirtschaft
- 8 Thema hinzufügen: Steuern und Gebühren
- 14 Thema hinzufügen: Ohne Zuweisung
- LeistungBeglaubigungAbschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassenMit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
- LeistungUmwelt und Natur AbwasserAbwasser entsorgenAls Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks sind Sie verpflichtet, das Abwasser ordnungsgemäß zu entsorgen.
- LeistungTiereAusgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen".
- LeistungFriedhofswesen Öffentliche Sicherheit und Ordnung StandesamtAusstellung eines Leichenpasses beantragenFür die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.
- LeistungWahlen Bürgerschaftliches EngagementBürgerbegehren einreichenMöchten Sie erreichen, dass in Ihrer Gemeinde zu einer bestimmten Angelegenheit ein Bürgerentscheid durchgeführt wird?
- LeistungWahlen Bürgerschaftliches EngagementEinwohnerantrag stellenSie möchten erreichen, dass der Gemeinderat Ihres Wohnorts eine bestimmte Angelegenheit behandelt?
- LeistungFriedhofswesenErdbestattung - Beerdigung beauftragenDie Lage und Größe des Grabes, die Ruhezeit, Gebühren und weitere Details, z.B. zur Grabpflege, stehen in der Satzung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.
- LeistungFriedhofswesenFeuerbestattung beantragenBei der Feuerbestattung wird der Verstorbene nach der Trauerfeierlichkeit mit dem Sarg eingeäschert.
- LeistungWohnenMeldebescheinigung beantragenMit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein.
- LeistungFriedhofswesenNaturbestattung beauftragenAschen Verstorbener können auf Friedhöfen, die eine Naturbestattung vorsehen, in unmittelbarer Nähe eines Baumes, in seinem Wurzelbereich oder auf einer ausgewiesenen Fläche (Rasen, Wiese) beigesetzt werden.
- LeistungTiereSchutz vor Tierseuchen - Tierseuche anzeigenSie müssen nach dem Tiergesundheitsgesetz bestimmte Tierseuchen sofort anzeigen.
- LeistungFriedhofswesen VerschiedenesSeebestattungBei einer Seebestattung wird die Urne nach der Einäscherung außerhalb der Dreimeilenzone dem Meer übergeben.
- LeistungBürgerschaftliches EngagementStaatliche Ehrung von Lebensrettern anregenPersonen, die einen Menschen aus Lebensgefahr gerettet haben, können staatlich geehrt werden.
- LeistungBeglaubigungUnterschriften - Amtlich beglaubigen lassenMit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.
- LeistungWohnenWohnberechtigungsschein beantragenEinen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können.
- LeistungWohnenWohngeld beantragenSie erhalten Wohngeld, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihren Wohnraum zu bezahlen.