Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Stadt Ludwigsburg, Bürgerbüro
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Erforderliche Unterlagen
- Meldeschein, ausgefüllt und unterschrieben
- Wohnungsgeberbestätigung, ausgefüllt vom Eigentümer oder Wohnungsgeber
- Gültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis oder Reisepass) aller meldepflichtigen Personen
- Dokumente, die geändert werden müssen (Personalausweis, Reisepass, Bewohnerparkausweis)
Bei Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person muss diese die Vollmacht sowie ihr eigenes, gültiges Ausweisdokument mitbringen.
Sonstiges
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung beziehungsweise den Auszug aus der alten Wohnung schriflich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigungen der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.
Die Wohnungsgeberbescheinigung ist vom Eigentümer des Wohnobjektes auszufüllen. Unterschreibt der Hauptmieter die Bescheinigung ist zusätzlich der Mietvertrag zwischen Eigentümer und Hauptmieter vorzulegen, in dem der Eigentümer das Untermietverhältnis bestätigt. Zusätzlich ist der Untermietvertrag zwischen Hauptmieter und der zuziehenden Person vorzulegen.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.
Rechtsgrundlage
- § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) (Anmeldung, Abmeldung)
- § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkung des Wohnungsgebers)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG) (Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht)
- § 25 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person)
- § 5 Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BW AGBMG) (Führung und Aufgaben des zentralen Meldeportals)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Impressum
Verantwortlich
Stadtverwaltung Ludwigsburg
Wilhelmstraße 11
71638 Ludwigsburg
Telefon: (0 71 41) 9 10-0
Telefax: (0 71 41) 9 10-27 37
E-Mail: rathaus@ludwigsburg.de
Internet: www.ludwigsburg.de
Die Stadt Ludwigsburg ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch Oberbürgermeister Dr. Matthias Knecht.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 146128114
Inhaltlich Verantwortlicher nach § 5 Telemediengesetz (TMG) bzw. § 55 Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag) (RStV): Peter Spear