Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Stadt Ludwigsburg - Team Kasse und Steuern
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Erforderliche Unterlagen
Für Ihre Steuererklärung stehen Ihnen zwei Formulare zur Verfügung. Für größere Aufstellungen mit mehr als 6 Geräten und/oder mehreren Aufstellungsorten verwenden Sie bitte das Formular „mehr als 6 Geräte“. Die Formulare sind zum Ausfüllen am PC vorbereitet.
Als Neu-Aufsteller in Ludwigsburg wenden Sie sich bitte zur Vergabe eines Buchungszeichens über unsere Virtuelle Poststelle oder per Post, Telefax (07141/910-2874) oder telefonisch 07141/910-2919 (Sprechzeiten Mo. - Fr. 8.00 – 12.00 Uhr, Do. 14.00 – 18.00 Uhr) an den Fachbereich Finanzen Abteilung Kasse und Steuern, Wilhelmstr. 1, 71638 Ludwigsburg, Postanschrift Wilhelmstr. 11, 71638 Ludwigsburg.
Bitte erstellen Sie die Steuererklärung in Papierform und vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht. Die Übersendung per E-Mail ist rechtlich nicht möglich. Eine durch E-Mail übersandte Steuererklärung ist unwirksam und gilt als nicht abgegeben.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage ist die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Ludwigsburg.
Vergnügungssteuersatzung Stadt Ludwigsburg (pdf-Datei)
Bemessungsgrundlage für die Vergnügungssteuer ist der Spieleinsatz.
Bei Spielgeräten mit Geldgewinnmöglichkeit ist dies der Einsatz gemäß dem Kontrollmodul im Sinne der §§ 12 und 13 Spielverordnung. Der Einsatz ist auf dem Auslesestreifen unter der Position „Kontrollmodul (SpielV)“ ersichtlich.
Der Steuersatz beträgt für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit 4,7% und für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit 20% der Bemessungsgrundlage.
Zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlage ist der Steuerschuldner verpflichtet, mindestens einmal im Kalendermonat den Spieleinsatz festzustellen. Für den folgenden Erhebungszeitraum ist lückenlos an den Auslesezeitpunkt (Tag und Uhrzeit) des vorangegangenen Erhebungszeitraums anzuschließen. Der Zeitraum zwischen den einzelnen Ablesungen soll einen Monat betragen. Es ist also nicht unbedingt immer am gleichen Kalendertag (z. B. Monatsletzten) abzulesen.
Bei Nichtabgabe oder Unklarheiten in der Steuererklärung ergeht ein Steuerbescheid mit Fälligkeit 10 Tage nach Bekanntgabe.
Freigabevermerk
Impressum
Verantwortlich
Stadtverwaltung Ludwigsburg
Wilhelmstraße 11
71638 Ludwigsburg
Telefon: (0 71 41) 9 10-0
Telefax: (0 71 41) 9 10-27 37
E-Mail: rathaus@ludwigsburg.de
Internet: www.ludwigsburg.de
Die Stadt Ludwigsburg ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch Oberbürgermeister Dr. Matthias Knecht.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 146128114
Inhaltlich Verantwortlicher nach § 5 Telemediengesetz (TMG) bzw. § 55 Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag) (RStV): Peter Spear