Schall- oder Geruchsemissionen von Industrieanlagen - Beschwerde einreichen
Sie wohnen in der Nähe industrieller Anlagen und fühlen sich durch deren Schall- und Geruchsemissionen gestört?
In solchen Fällen können Sie sich an die zuständigen Überwachungsbehörden wenden.
Dort erhalten Sie Informationen über die geltenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Lärm oder Gerüchen und auch über Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
- für kleinere und mittlere Gewerbe- und Industrieanlagen,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
- für Großanlagen, die der europäischen Industrieemissionsrichtlinie oder der Störfall-Verordnung unterfallen (zum Beispiel Chemieanlagen, Müllverbrennungsanlagen): das Regierungspräsidium
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich telefonisch oder schriftlich an die zuständige Stelle.
Hinweis: Ist die Behörde selbst nicht für diesen Betrieb zuständig, teilt sie es Ihnen mit und leitet Ihre Beschwerde an die zuständige Stelle weiter.
Machen Sie möglichst genaue Angaben zu folgenden Punkten:
- Name des Betriebs
- Zeit der Belästigung (z.B. "Es ist gegen ... Uhr besonders laut.")
- Art der Belästigung (z.B. "Es riecht wie ...")
Je genauer Ihre Beschreibung, desto einfacher und schneller kann die Behörde bei den jeweiligen Betrieben ermitteln.
Die Behörde bestätigt den Eingang der Beschwerde (Ausnahme: telefonisch eingehende Beschwerden) und beantwortet sie mündlich oder schriftlich.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 18.02.2020 freigegeben.