Lebensmittelüberwachung - nicht sichere Lebensmittel melden
Labore, die im Auftrag von Lebensmittelunternehmen Analysen bei Lebensmitteln durchführen, sind verpflichtet, nicht sichere Lebensmittel zu melden.
Folgende Fragen müssen Sie als Verantwortlicher oder Verantwortliche eines Labors im Zusammenhang mit der neuen Meldepflicht prüfen:
- Handelt es sich um eine in Deutschland gezogene Lebensmittelprobe?
- Nehmen Sie aufgrund der Analyseergebnisse an, dass die Anforderungen der Lebensmittel- sicherheit nicht eingehalten werden? Besteht daher ein Verkehrsverbot?
Hinweis: Die Meldepflicht ergänzt die Pflichten der Lebensmittelunternehmer. Diese müssen unverzüglich die für Sie zuständigen Stellen über ergriffene Maßnahmen unterrichten, wenn Sie annehmen, dass die von Ihnen in Verkehr gebrachten Lebensmittel nicht sicher sind.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
- die für das jeweilige Labor zuständige untere Lebensmittelüberwachungsbehörde
Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde ist,
- wenn der Firmensitz Ihres Labors in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
- wenn der Firmensitz Ihres Labors in einem Landkreis liegt: das Landratsamt.
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie sind verantwortlich für ein Labor, das im Auftrag von Lebensmittelunternehmen Analysen bei Lebensmitteln durchführt.
- Sie haben eine in Deutschland von einem Lebensmittel gezogene Probe und
- nehmen aufgrund der Analyseergebnisse an, dass die Anforderungen der Lebensmittelsicherheit nicht eingehalten werden und daher ein Verkehrsverbot besteht.
Vertiefende Informationen
Weitere Informationen über die amtliche Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg erhalten Sie
- im Portal des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und
- auf den Internetseiten der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter sowie
- der Veterinärämter in Baden-Württemberg.
Rechtsgrundlage
- Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB)
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dessen ausführliche Fassung am 06.08.2020 freigegeben.