Kinderzuschlag beantragen
Höhe
Abhängig vom Einkommen, maximal 185 Euro.
Dauer
Sechs Monate. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
Notfall-KiZ
Wenn Sie als Familie ab dem 1. April einen Antrag auf den KiZ stellen, müssen Sie nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das des letzten Monats vor der Antragstellung. Wenn es bereits im März zu erheblichen Verdienstausfällen gekommen ist, kann es sich lohnen nach dem 1. April einen Antrag auf Notfall-KiZ zu stellen
Die Regelungen zum Notfall-KiZ sollen bis zum 30. September 2020 gelten.
Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen, wenn dieses den Bedarf der gesamten Familie nicht oder nicht vollständig decken kann.
Als Einkommen gilt:
- eigenes Einkommen Ihres Kindes/Ihrer Kinder, wie beispielsweise Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Halbwaisenrente zu 45 Prozent,
- Einkommen der Eltern aus nichtselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeiten, das ihren eigenen Bedarf (das ist ein jeweils nach Alter und Familienstand gesetzlich festgesetzter Betrag, zuzüglich eines Anteils an Kosten für Wohnung und Heizung) übersteigt, zu 50 Prozent,
- Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld,
- Eltern- oder Landeserziehungsgeld,
- Renten aus der Sozialversicherung,
- Kapital- und Zinserträge,
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung so-wie
- Unterhaltsleistungen (Ehegattenunterhalt).
Wenn Ihr Einkommen höher ist als Ihr eigener Bedarf, verringert sich der Kinderzuschlag. Auch das Einkommen Ihrer Kinder wird berücksichtigt, zum Beispiel, wenn Ihre Kinder Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Waisenrente bekommen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
die Familienkasse der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie wohnen
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist jünger als 25 Jahre.
- Es ist nicht verheiratet oder in einer Partnerschaft.
- Es lebt in Ihrem Haushalt.
- Sie erhalten für Ihr Kind Kindergeld.
- Sie verfügen
- als Eltern gemeinsam über ein Bruttoeinkommen von mindestens EUR 900,00 im Monat (ohne Wohngeld und Kindergeld) oder
- als alleinerziehende Person über mindestens EUR 600,00 im Monat.
- Ihr Einkommen und Vermögen übersteigt einen bestimmten Betrag nicht. Dieser Betrag richtet sich nach Alter und Familienstand der Eltern und nach den Kosten für Ihre Wohnung und Heizung. Zum 1. Januar 2020 entfällt die Höchstgrenze. Sie können dann auch mit etwas höherem Einkommen einen Kinderzuschlag erhalten.
- Durch Zahlung von Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld müssen Sie insgesamt ein höheres Gesamteinkommen erzielen, als wenn Ihr Bedarf stattdessen durch Arbeitslosengeld II gedeckt würde.
- Falls zutreffend, müssen Sie sich bemüht haben, andere Unterhaltsansprüche geltend zu machen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Bundesagentur für Arbeit hat dessen ausführliche Fassung am 30.03.2020 freigegeben.