Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
die Feuerwehr Ihrer Gemeinde
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Aufnahme bei der Freiwilligen Feuerwehr ist an folgende Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen
- mindestens 17 Jahre alt sein (wenn Sie jünger sind, können Sie in einer Jugendfeuerwehr mitarbeiten),
- über eine gute körperliche und geistige Konstitution verfügen,
- sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären und
- dürfen nicht gegen bestimmte Straftatbestände des Strafgesetzbuches (z.B. Brandstiftung) verstoßen haben.
Verfahrensablauf
Um in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen zu werden, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Gemeindefeuerwehr auf. Die Anschrift erfahren Sie auf den Internetseiten Ihrer Gemeinde und Ihrer Feuerwehr oder aus den Nachrichtenblättern der Gemeinden.
Wenn Sie in die Feuerwehr aufgenommen werden, erhalten Sie eine fundierte Grundausbildung. Danach sollten Sie an den regelmäßigen Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen. Je nach Eignung und persönlichen Wünschen können Sie auch zusätzliche Lehrgänge besuchen.
Hinweis: Die Aufnahme erfolgt für die ersten 12 Monate auf Probe.
Vertiefende Informationen
Thema "Feuerwehr" auf der Internetseite des Innenministeriums Baden-Württemberg
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 26.06.2020 freigegeben.