Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Keine zuständige Stelle vorhanden.
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Seit 2011 gibt es die Ludwigsburg Card in Scheckkartenformat mit einem Gutscheinheft. Durch Ermäßigung oder Gebührenbefreiung für Bildungs-, Betreuungs-, Kultur- und Sportangebote ermöglicht sie Menschen mit geringem Einkommen eine verbesserte Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben der Stadt.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Wohngeldbescheid
- Bescheid über Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem SGB II
- Bescheid über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Bescheid über Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII,
- Bescheid über Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII,
- Bescheid über Hilfe zur Erziehung nach dem SGB VIII,
- Familienstammbuch bzw. Geburtsurkunden,
- Kindergeldnachweis,
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate, Rentenbescheide,
- alte Ludwigsburg Card mit Gutscheinheft, Landesfamilienpässe.
Freigabevermerk
Stadt Ludwigsburg
Impressum
Verantwortlich
Stadtverwaltung Ludwigsburg
Wilhelmstraße 11
71638 Ludwigsburg
Telefon: (0 71 41) 9 10-0
Telefax: (0 71 41) 9 10-27 37
E-Mail: rathaus@ludwigsburg.de
Internet: www.ludwigsburg.de
Die Stadt Ludwigsburg ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch Oberbürgermeister Dr. Matthias Knecht.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 146128114
Inhaltlich Verantwortlicher nach § 5 Telemediengesetz (TMG) bzw. § 55 Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag) (RStV): Peter Spear