Förderung durch den Innovationsfonds der Bildungsregion Freiburg beantragen
Jedes Schuljahr bietet die Bildungsregion Freiburg den Schulen der Bildungsregion die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung durch den Innovationsfonds zu stellen. Für Rückfragen steht das FBM (Hartmut Allgaier, Referent Bildungsregion) gerne zur Verfügung.
Welche Ziele sollen durch den Innovationsfonds vorrangig erreicht werden?
Die Zielsetzungen des Innovationsfonds leiten sich aus den Zielen der Bildungsregion Freiburg ab. Der Innovationsfonds:
- initiiert Netzwerke, in denen Schulen untereinander und mit außerschulischen Partnern kooperieren,
- unterstützt Schulentwicklungsprozesse,
- ermöglicht innovative pädagogische Konzepte,
- fördert inklusive Bildung in Freiburg,
- dient der Finanzierung von Qualifizierungen,
- ermöglicht Lernen an außerschulischen Lernorten,
- schafft Experimentierräume.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Innovationsfonds der Bildungsregion Freiburg im Breisgau
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Was wird gefördert?
Die im Rahmen der Antragstellung zu skizzierenden Vorhaben sollen sich an o.g. Zielen orientieren. Besonders berücksichtigt werden Projekte bzw. Programme, die sich der Überwindung jeglicher Art von Bildungsbarrieren verschrieben haben.
Andere inhaltliche Schwerpunkte bzw. Themenfelder können beispielsweise sein: alternative Formen der Leistungsrückmeldung, aktivierende Aufgaben, Berufliche Orientierung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Elternkooperation, Integration von Migrant_innen, Kulturelle Bildung, Soziales Lernen, Persönlichkeitsbildung, Sprachförderung, Digitale Transformation, etc. …
Die Projekt- bzw. Programmskizzen sollen erkennen lassen, dass das jeweilige Vorhaben innovativ ist. In diesem Zusammenhang hat die Steuergruppe der Bildungsregion Freiburg eine Reihe möglicher Kriterien formuliert. Innovativ sind Projekte bzw. Programme, wenn:
- sie einen kulturellen Wandel an der Schule auslösen,
- sie einen Schulentwicklungsprozess initiieren,
- sie die Unterrichtsqualität steigern,
- sie Modellcharakter (Best-Practice-Potenzial) besitzen,
- sie die Vernetzung zwischen formaler schulischer Bildung und non-formaler Bildung voranbringen,
Die Förderung aus Mitteln des Innovationsfonds versteht sich primär als Initial- und Anschubfinanzierung.
Wer kann Anträge stellen?
Ein Antrag ist für mindestens zwei Einrichtungen (Schulen oder Bildungsanbieter) zu stellen, die im Rahmen des Vorhabens miteinander und mit mindestens einem nichtschulischen Partner kooperieren. Die Verantwortung für die Projekt- bzw. Programmdurchführung liegt bei der antragstellenden Schule.
Die Stabsstelle Freiburger Bildungsmanagement bietet Ihnen an, für die Antragstellung ein Sondierungs- und Beratungsgespräch zu führen, zu dem die Leitungen der interessierten Schulen einladen. Ziel dieses Gesprächs ist neben dem Aspekt der Qualitätssicherung insbesondere die Entlastung der interessierten Schulen bei der Antragstellung in einem relativ frühen Stadium der Projekt- bzw. Programmplanung.
Verfahrensablauf
Wie ist der Antrag zu stellen?
Die Antragstellung erledigen Sie am besten in unserem Online-Formular. Bitte vergewissern Sie sich beim FBM, dass Ihr Antrag eingegangen ist und drucken Sie den Antrag nach dem Ausfüllen sicherheitshalber für Ihre Unterlagen aus.
Alternativ können wir Ihnen per Mail einen Antrag zusenden.
Kontakt: fbm@stadt.freiburg.de oder Hartmut.Allgaier@stadt.freiburg.de
Tipp: Sie können den Online-Antrag jederzeit zwischenspeichern, um die Bearbeitung zu einem späterem Zeitpunkt fortzusetzen.
Wann und wie oft kann Projekt- bzw. Programmförderung beantragt werden?
Für eine Projektförderung ist der Förderungszeitraum in der Regel ein Schuljahr. Je nach konkreter Struktur kann die Projektlaufzeit in Ausnahmefällen auch länger oder kürzer sein. Stichtag für die Einreichung der Anträge ist in der Regel der 30. April jedes Jahres. Über die Entscheidung der Regionalen Steuergruppe werden die Antrag stellenden Schulen vor den Sommerferien informiert.
In einzelnen Fällen ist eine Programmförderung möglich. Für eine Programmförderung erstreckt sich der Förderungszeitraum über mehrere Jahre. Stichtag für die Einreichung des Antrags ist auch in diesem Fall der Regel der 30. April jedes Jahres. Es muss jedes Schuljahr ein Zwischenbericht vorgelegt werden sowie ein Folgeantrag eingereicht werden. Über die Entscheidung der Regionalen Steuergruppe werden die Antrag stellenden Schulen vor den Sommerferien informiert.
Wie wird das Projekt bzw. Programm evaluiert?
Die Schulen versichern bei Antragstellung, dass eine Evaluation des Vorhabens stattfindet. Die Entscheidung über Schwerpunkte und Instrumente der Evaluation liegt in der Verantwortung der Schulen.
Wer ist für die Geschäftsführung zuständig?
Eine der beteiligten Schulen übernimmt die Federführung. Die Leiter_in der federführenden Schule unterschreibt den Antrag. Sie bzw. er trägt die Letztverantwortung für die richtlinienkonforme Mittelverwendung und die Erbringung entsprechender Nachweise, für Projekt- bzw. Programmkoordination, Berichterstattung und Evaluation. Sie bzw. er kann Teilzuständigkeiten delegieren.
Die am Projekt bzw. Programm beteiligten Schulen benennen der Stabsstelle Freiburger Bildungsmanagement eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner für Mitteilungen oder Rückfragen. Auch diese Aufgabe kann delegiert werden.
Sonstiges
Wie wird über das Projekt bzw. Programm berichtet?
Nach Projekt- bzw. Programmabschluss ist der Stabsstelle Freiburger Bildungsmanagement ein Bericht vorzulegen. Bei Programmen muss ein jährlicher Zwischenbericht vorgelegt werden.
Der Bericht muss eine Rubrik „Mittelverwendung“ zum Nachweis über die verausgabten Mittel enthalten. Die Belege werden bei der federführenden Schule über einen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 01.04.2020 freigegeben.
Impressum
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