Einschulungsuntersuchung
Alle Kinder, die eingeschult werden sollen, werden einer schulärztlichen Untersuchung durch das Gesundheitsamt unterzogen. Die Untersuchung dient der Feststellung von gesundheitlichen Einschränkungen der Schulfähigkeit oder der Teilnahme am Unterricht.
Damit alle Kinder möglichst gut in die Schule starten können, werden sie ab diesem Jahr bereits im vorletzten Kindergartenjahr von der medizinischen Assistentin des Gesundheitsamtes untersucht. So können Gesundheits- und Entwicklungsprobleme rechtzeitig erkannt und eine frühzeitige gezielte Förderung im letzten Kindergartenjahr eingeleitet werden.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Gesundheitsamt
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Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Ihr Kind wird im 4.- 5. Lebensjahr im Kindergarten von der medizinischen Assistentin des Gesundheitsamtes untersucht.
- Falls notwendig vereinbart die Schulärztin eine zusätzliche ärztliche Untersuchung, Sprachdiagnostik und Beratung im Gesundheitsamt.
- Zuvor werden die Eltern und die Erzieherinnen schriftlich zum Entwicklungsstand des Kindes befragt. Die Angaben der Eltern sind freiwillig.
- Im Letzten Kindergartenjahr entscheiden Eltern, Erzieher, Kooperationslehrer und Schulärztin gemeinsam über die Schulreife.
Verfahrensablauf
Zeit gewinnen für die Förderung unserer Kinder das wichtigste Ziel der neuen Einschulungsuntersuchung!
Im vorletzten Kindergartenjahr: Schritt 1: Wer macht was?
Die Eltern
erklären das Einverständnis
- für die Befragung der Erzieher/-innen
- für den Informationsaustausch mit Erzieher/-in am "Runden Tisch"
und legen bereit:
- das Impfbuch
- das gelbe Vorsorgeheft
- den Elternfragebogen
Die Erzieher/-innen
füllen den Fragebogen zur kindlichen Entwicklung aus, wenn die Eltern einverstanden sind. Der Fragebogen setzt sich zusammen aus:
- den validierten Grenzsteinen der Entwicklung
- Fragen zur "Hyperaktivität"
Die medizinische Assistentin des Gesundheitsamtes führt bei allen Kindern ein Screening durch:
- Sehen und Hören
- Körpergröße und Körpergewicht
- Sprache
- Motorik
- Schreibentwicklung
- Mengenerfassung
- Verhalten
bespricht alle Ergebnisse mit dem Arzt/der Ärztin des Gesundheitsamtes
Der Arzt/die Ärztin des Gesundheitsamtes
- bewertet bei allen Kindern die Untersuchungsergebnisse und Dokumente
- gibt jedem Kind einen Bericht und einen Elternratgeber
- entscheidet über weitere Untersuchungen
- führt weitere Untersuchungen problemorientiert durch
- führt bei im Sprach-Screnning auffälligen Kindern den SETK3-5 durch
- berät die Eltern über Fördermaßnahmen
- Mitteilung der Untersuchungsergebnisse an den "Runden Tisch"
Mitt Schritt 1 im vorletzten Kindergartenjahr bleibt im letzten Kindergartenjahr Zeit für vielleicht notwendige Fördermaßnahmen.
Im letzten Kindergartenjahr: Schritt 2: Wer macht was?
Die Erzieher/-innen
aktualisieren den Fragebogen zur kindlichen Entwicklung, wenn die Eltern einverstanden sind. Der Fragebogen setzt sich zusammen aus:
- den validierten Grenzsteinen der Entwicklung
- Fragen zur "Hyperaktivität"
Die Kooperationslehrer/-innen
empfehlen die schulärztliche Untersuchung bei den Kindern, deren Schulfähigkeit gefährdet erscheint und die in Schritt 1 nicht auffällig waren.
Der Arzt/die Ärztin des Gesundheitsamtes
- wertet den Erzieherinnenfragebogen und die Rückmeldung der Kooperationslehrer/-innen aus
- begutachtet bei allen Kindern aus schulärztlicher Sicht die Schulfähigkeit
- entscheidet über weitere Untersuchungen
- führt weitere Untersuchungen problemorientiert durch bei
- ausgewählten Kindern aus Schritt 1
- Kindern mit erstmals ungünstiger Entwicklung im letzten Kindergartenjahr
- Kindern ohne Kindergartenbesuch
- berät die Eltern bei Bedarf ausführlich
- erstellt einen Bericht für
- die Eltern
- die Schule
- den Kindergarten
Ziel erreicht!
Erforderliche Unterlagen
Die Ergebnisse der Untersuchung werden Ihnen von der Schulärztin, schriftlich oder persönlich, mitgeteilt. Alle Daten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Sie werden nur mit Ihrer schriftlichen Zustimmung weitergegeben. Die Teilnahme an der Einschulungsuntersuchung ist nach dem Schulgesetz für Baden-Württemberg verpflichtend.
Freigabevermerk
Impressum
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Fon: 0791 755-0
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