Bodenrichtwerte
Der Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter Bodenwert für unbebaute und bebaute Grundstücke (durchschnittlicher Lagewert ohne bindende Wirkung). Die Bodenrichtwerte wurden aus Kaufpreisen unbebauter Grundstücke abgeleitet und beziehen sich auf unbebaute Grundstücke mit gebietstypischen Eigenschaften. In bebauten Gebieten wurde unterstellt, das einzelne Grundstück wäre unbebaut. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bebauung, Neigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und Zuschnitt und Erschließungszustand bewirken Abweichungen seines Verkehrswerts vom Richtwert.
Bodenrichtwerte für die Stadt Friedrichshafen und die Gemeinde Immenstaad
Bodenrichtwertkarte (Datei nicht barrierefrei)
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Bodenrichtwerte für die Stadt Tettnang
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Bodenrichtwerte für die Gemeinde Meckenbeuren
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Bodenrichtwerte für die Gemeinde Eriskirch
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Bodenrichtwerte für die Gemeinde Langenargen
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Bodenrichtwerte für die Gemeinde Kressbronn
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Bodenrichtwerte für die Gemeinde Neukirch
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Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Keine zuständige Stelle vorhanden.
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Leistungsdetails
Kosten
Mündliche Auskünfte sind gebührenfrei.
Für schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte werden Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der gemeindlichen Verwaltungsgebührenordnung erhoben.
Der Jahresbericht der Geschäftsstelle für die Stadt Friedrichshafen und der Gemeinde Immenstaad, der u. a Angaben über die Entwicklungen auf dem Grundstücksmarkt, aktuelle Kaufpreise für Eigentumswohnung und Gebäude sowie eine Bodenrichtwertkarte enthält, ist zum Preis von 30 Euro bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhältlich.
Rechtsgrundlage
Die ermittelten Bodenrichtwerte werden gem. § 196 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 12 GuAVO öffentlich bekannt gemacht.
Außerdem kann jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte erlangen.
Freigabevermerk
Stadt Friedrichshafen, 08.02.2021
Impressum
Stadtverwaltung Friedrichshafen
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-0
Fax +49 7541 203-1199
stadtverwaltung@friedrichshafen.de
Vertretungsberechtigt: Oberbürgermeister Andreas Brand
Aufsichtsbehörde: Regierungspräsidium Tübingen
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 145375246
Verantwortlich für den Inhalt gemäß § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag (RStV)
Monika Blank, Leiterin Kommunikation und Medien, Büro des Oberbürgermeisters
Online-Redaktion
Kommunikation und Medien, Büro des Oberbürgermeisters
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