Stadt Sinsheim
Große Kreisstadt
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Kontaktmöglichkeiten
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- 07261 404-0
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- 07261 404-165
- rathaus@sinsheim.de
- De-Mail
- rathaus@sinsheim.de-mail.de
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- http://www.sinsheim.de
- Internet
- http://www.sinsheim.de/pb/site/Sinsheim/node/385435/Lde/index.html
Beschreibung
Sinsheim - Große Kreisstadt in zentraler Lage, ca. 35.000 Einwohner, ein Einzugsbereich von rd. 80.000 Menschen, eine Fläche von 127 km² - das sind die Grunddaten, die die Sinsheim charakterisieren. Sinsheim liegt am Ostrand des Rhein-Neckar-Kreises und der Europäischen Metropolregion Rhein-Neckar und im Norden des Landes Baden-Württemberg, unmittelbar an der Autobahn A 6 Mannheim-Sinsheim-Heilbronn. Der Anschluss an die S-Bahn Rhein-Neckar unterstreicht die hervorragende Verkehrsanbindung. Die Stadt Sinsheim hat als Wohnstadt sowie als Gewerbestandort vielfältige Vorteile zu bieten. Das Herz Sinsheims pocht im Stadtzentrum. Seine Lebendigkeit, Vielfalt und Attraktivität, das kundengerechte Angebot der zahlreichen Fachgeschäfte sowie der Gastronomie laden zum Einkaufen, Bummeln und Verweilen ein. Als Untere Verwaltungsbehörde bietet die Stadt Sinsheim die Dienstleistungen einer modernen und bürgernahen Verwaltung - sei es in Passangelegenheiten, Baugenehmigungsverfahren oder bei Fragen zum Straßenverkehr.
Themen
- 39 Thema hinzufügen: Meldewesen
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- LeistungTiereAusgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen".
- LeistungSteuern und GebührenErschließungsbeiträge entrichtenUnter der „Erschließung“ eines Grundstücks werden alle Maßnahmen verstanden, um ein Grundstück „baureif“ zu machen.
- LeistungSteuern und GebührenGrundsteuer bezahlenWer Grundbesitz hat, muss Grundsteuer bezahlen.
- LeistungSteuern und GebührenGrundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlenBei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen.
- LeistungSteuern und GebührenHundehaltung - Namensänderung mitteilenWenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
- LeistungSteuern und GebührenHundesteuer - Befreiung beantragenSie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
- LeistungSteuern und GebührenHundesteuer - Hund abmeldenDamit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
- LeistungSteuern und GebührenHundesteuer - Hund anmeldenWenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
- LeistungKinderbetreuungKindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmeldenIn vielen Städten und Gemeinden können Sie Kindertageseinrichtungen aus einer Liste auswählen, die Sie kostenlos vom Jugendamt beziehungsweise der Gemeinde-/Stadtverwaltung erhalten.
- LeistungMeldewesen Steuern und GebührenKirchenzugehörigkeit und Kirchensteuer - Kirchenaustritt erklärenKirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften werden im deutschen Recht gleich behandelt.
- LeistungWeiterbildungLandesprogramm STÄRKE - Informationen und Förderung erhaltenSTÄRKE 2019 bietet: Zusendung von Informationen anlässlich der Geburt eines Kindes, Offene Treffs (auch mit Themen aus den Kursen für Familien mit Kindern bis zu einem Jahr), Angebote für Familien in besonderen …
- LeistungTiereSchutz vor Tierseuchen - Tierseuche anzeigenSie müssen nach dem Tiergesundheitsgesetz bestimmte Tierseuchen sofort anzeigen.
- LeistungVerbraucherschutzTrinkwasser - Verunreinigungen meldenWasserversorgungsunternehmen sind dafür verantwortlich, den Verbraucherinnen und Verbrauchern einwandfreies Trinkwasser zu liefern.