Stadt Ludwigsburg
Kontaktmöglichkeiten
- Telefon
- 07141 9100
- Fax
- 07141 9102737
- rathaus@ludwigsburg.de
- Internet
- https://www.ludwigsburg.de
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Mo | 08:00 - 16:30 Uhr |
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Di | 08:00 - 16:30 Uhr |
Mi | 08:00 - 16:30 Uhr |
Do | 08:00 - 18:00 Uhr |
Fr | 08:00 - 12:00 Uhr |
Beschreibung
Hinweis zu Corona: Sie können alle Dienstleistungen der Stadtverwaltung in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie für jedes Anliegen zwingend einen Termin vereinbaren müssen.
Anfahrtsbeschreibung
Ludwigsburg liegt an der A81 zwischen Stuttgart und Heilbronn. Ausfahrt Ludwigsburg Süd von Stuttgart oder Ludwigsburg Nord von Heilbronn.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Ludwigsburg kann von Stuttgart aus mit den S-Bahnlinien (S4 Richtung Marbach, S5 Richtung Bietigheim) in 12 Minuten erreicht werden.
Sonstiges
Um Mitarbeitenden sowie Besucherinnen und Besucher vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, ist der Verwaltungsbetrieb den Pandemiebedingungen angepasst. In den Verwaltungsgebäuden gelten die Hygiene- und Abstandsregeln. Der Zutritt zum Rathaus ist nur mit FFP2- beziehungsweise OP-Maske erlaubt.
Themen
- 40 Thema hinzufügen: Meldewesen
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- 26 Thema hinzufügen: Öffentliche Sicherheit und Ordnung
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- LeistungBeglaubigungAbschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassenMit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
- LeistungJugendangelegenheitenAdoption - Akteneinsicht beantragenAls adoptierte Person können Sie Einsicht in Ihre Vermittlungsakte nehmen, um Auskunft über Ihre Herkunft und Lebensgeschichte zu erhalten.
- LeistungSchulenBetreuungsangebote für Schulkinder (Grundschulalter) - Kind anmeldenDie Angebote unterscheiden sich von Schule zu Schule.
- LeistungSteuern und GebührenErschließungsbeiträge entrichtenUnter der „Erschließung“ eines Grundstücks werden alle Maßnahmen verstanden, um ein Grundstück „baureif“ zu machen.
- LeistungSteuern und GebührenGewerbesteuerhebesatzDie Gewerbesteuer wird durch den Gewerbesteuerbescheid aufgrund des Gewerbesteuer-Messbescheids des Finanzamtes festgesetzt.
- LeistungSteuern und GebührenGrundsteuer bezahlenWer Grundbesitz hat, muss Grundsteuer bezahlen.
- LeistungSteuern und GebührenGrundsteuerhebesatzFestsetzung durch Grundsteuer-Bescheid aufgrund des Grundsteuer-Messbescheids des Finanzamtes.
- LeistungSteuern und GebührenGrundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlenBei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen.
- LeistungAbfall Umwelt und NaturHäusliche Grünabfälle entsorgenHäusliche Grünabfälle können Sie entsorgen durch Eigenkompostierung, über ein Holsystem: Bereitstellung von Laub und krautigem Material in einem speziellen "Laubsack" oder einer Gartenabfalltonne, Bereitstellung von …
- LeistungSteuern und GebührenHundehaltung - Namensänderung mitteilenWenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
- LeistungSteuern und GebührenHundesteuer - Befreiung beantragenSie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
- LeistungSteuern und GebührenHundesteuer - Hund abmeldenDamit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
- LeistungSteuern und GebührenHundesteuer - Hund anmeldenFür Hunde muss Hundesteuer bezahlt werden.
- LeistungMeldewesen Steuern und GebührenKirchenzugehörigkeit und Kirchensteuer - Kirchenaustritt erklärenKirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften werden im deutschen Recht gleich behandelt.
- LeistungWeiterbildungLandesprogramm STÄRKE - Informationen und Förderung erhaltenSTÄRKE 2019 bietet: Zusendung von Informationen anlässlich der Geburt eines Kindes, Offene Treffs (auch mit Themen aus den Kursen für Familien mit Kindern bis zu einem Jahr), Angebote für Familien in besonderen …
- LeistungBeglaubigungUnterschriften - Amtlich beglaubigen lassenMit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.
- LeistungJugendangelegenheiten StandesamtVaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassenSind Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen.
- LeistungSteuern und Gebühren