Gemeinde Kürnbach
Kontaktmöglichkeiten
- Telefon
- 07258/9105-0
- Fax
- 07258/6424
- E-Mail (E-Mail)
- Gemeinde@Kuernbach.de
- Internet
- http://www.kuernbach.de
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Mo | geschlossen |
---|---|
Di | 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:30 Uhr |
Mi | 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Do | 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Fr | 08:00 - 12:00 Uhr |
Beschreibung
Eine Muster-Aufgabenbeschreibung für Gemeinden/Städte finden Sie im staatlich-kommunalen Portal www.service-bw.de.
Themen
- 37 Thema hinzufügen: Meldewesen
- 27 Thema hinzufügen: Standesamt
- 16 Thema hinzufügen: Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 15 Thema entfernen: Wahlen
- 14 Thema hinzufügen: Gewerberecht
- 10 Thema hinzufügen: Wirtschaft
- 9 Thema hinzufügen: Steuern und Gebühren
- 6 Thema hinzufügen: Baurecht
- 6 Thema hinzufügen: Friedhofswesen
- 5 Thema hinzufügen: Rentenangelegenheiten
- 10 Thema hinzufügen: Ohne Zuweisung
- LeistungBeglaubigungAbschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassenMit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
- LeistungWahlen Bürgerschaftliches EngagementBürgerbegehren einreichenMöchten Sie erreichen, dass in Ihrer Gemeinde zu einer bestimmten Angelegenheit ein Bürgerentscheid durchgeführt wird?
- LeistungMeldewesen Namensänderung StandesamtEhenamen bestimmenAls Ehepaar können Sie Ihre bisherigen Namen beibehalten oder einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen.
- LeistungWahlen Bürgerschaftliches EngagementEinwohnerantrag stellenSie möchten erreichen, dass der Gemeinderat Ihres Wohnorts eine bestimmte Angelegenheit behandelt?
- LeistungFischerei und JagdFischereischein beantragenWenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.
- LeistungMeldewesen Namensänderung StandesamtLebenspartnerschaftsnamen bestimmen - Rechtslage bis 30.09.2017Wenn Sie eine Lebenspartnerschaft begründen, können Sie bestimmen, welchen Namen Sie in der Lebenspartnerschaft führen wollen.
- LeistungMeldewesen WahlenMelderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilenParteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können eine Gruppenauskunft, beispielsweise die Nennung aller Personen, die zwischen 18 und 25 Jahre alt sind, aus dem Melderegister erhalten.
- LeistungMeldewesen Namensänderung StandesamtNamen des Kindes nach der Geburt dem Standesamt meldenDen Namen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen.
- LeistungMeldewesen Namensänderung StandesamtNamen nach der Scheidung ändernWenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe geführter Name nicht Familienname oder Ehename war, haben Sie folgende Möglichkeiten: Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten …
- LeistungFriedhofswesen VerschiedenesSeebestattungBei einer Seebestattung wird die Urne nach der Einäscherung außerhalb der Dreimeilenzone dem Meer übergeben.
- LeistungGaststättenrecht GewerberechtSperrzeit - Verkürzung oder Aufhebung beantragenFür Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten ist eine allgemeine Sperrzeit festgesetzt.
- LeistungBeglaubigungUnterschriften - Amtlich beglaubigen lassenMit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.
- LeistungWahlenWählerverzeichnis (Bundestagswahl) - Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen beantragenFür jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.
- LeistungWahlenWählerverzeichnis (Bundestagswahl) - Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen beantragenFür jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.
- LeistungWahlenWählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragenFür jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.
- LeistungWahlenWählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung beantragenFür jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.
- LeistungWahlenWählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von Deutschen, die im Ausland leben, beantragenSein Wahlrecht ausüben kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
- LeistungWahlenWählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von Deutschen, die in Deutschland leben, beantragenSie können Ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.
- LeistungWahlenWählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern beantragenSie können Ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.
- LeistungWahlenWählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragenFür jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.
- LeistungWahlenWählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung beantragenFür jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.
- LeistungWahlenWählerverzeichnis (Landtagswahl) - Eintragung beantragenSie können Ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.
- LeistungWahlenWahlhelfer werdenAm Wahltag werden Wahlhelfer und Wahlhelferinnen im Wahllokal eingesetzt.
- LeistungMeldewesen WahlenWahlschein beantragenSie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?