Stadt Gammertingen
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Postfach 11 65
72497 Gammertingen Kontaktmöglichkeiten
- Telefon
- 07574/406-0
- Fax
- 07574/406-119
- info@gammertingen.de
- Internet
- http://www.gammertingen.de
Beschreibung
Eine Muster-Aufgabenbeschreibung für Gemeinden/Städte finden Sie im staatlich-kommunalen Portal www.service-bw.de.
Themen
- 36 Thema hinzufügen: Meldewesen
- 25 Thema hinzufügen: Standesamt
- 15 Thema hinzufügen: Wahlen
- 14 Thema hinzufügen: Gewerberecht
- 12 Thema hinzufügen: Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 10 Thema hinzufügen: Wirtschaft
- 8 Thema entfernen: Steuern und Gebühren
- 6 Thema hinzufügen: Baurecht
- 5 Thema hinzufügen: Friedhofswesen
- 5 Thema entfernen: Rentenangelegenheiten
- 10 Thema hinzufügen: Ohne Zuweisung
- LeistungUmwelt und Natur AbwasserAbwasser entsorgenAls Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks sind Sie verpflichtet, das Abwasser ordnungsgemäß zu entsorgen.
- LeistungJugendangelegenheitenAdoption - Akteneinsicht beantragenAls adoptierte Person können Sie Einsicht in Ihre Vermittlungsakte nehmen, um Auskunft über Ihre Herkunft und Lebensgeschichte zu erhalten.
- LeistungRentenangelegenheitenAltersrente beantragen (gesetzliche Rentenversicherung)Sie haben das Regel-Rentenalter erreicht und möchten sich Ihre Rente ohne Abschläge auszahlen lassen?
- LeistungRentenangelegenheitenAltersrente für schwerbehinderte Menschen beantragenMit der Rente für schwerbehinderte Menschen können Sie eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze ohne oder mit Abschlag bis zu 10,8 Prozent erhalten.
- LeistungRentenangelegenheitenAltersrente - Rente bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand beantragenMöchten Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen, müssen Sie Ihre Altersrente beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen.
- LeistungSteuern und GebührenErschließungsbeiträge entrichtenUnter der „Erschließung“ eines Grundstücks werden alle Maßnahmen verstanden, um ein Grundstück „baureif“ zu machen.
- LeistungSteuern und GebührenGrundsteuer bezahlenWer Grundbesitz hat, muss Grundsteuer bezahlen.
- LeistungSteuern und GebührenGrundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlenBei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen.
- LeistungSteuern und GebührenHundehaltung - Namensänderung mitteilenWenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
- LeistungSteuern und GebührenHundesteuer - Befreiung beantragenSie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
- LeistungSteuern und GebührenHundesteuer - Hund abmeldenDamit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
- LeistungSteuern und GebührenHundesteuer - Hund anmeldenWenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
- LeistungMeldewesen Steuern und GebührenKirchenzugehörigkeit und Kirchensteuer - Kirchenaustritt erklärenKirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften werden im deutschen Recht gleich behandelt.
- LeistungRentenangelegenheiten SozialwesenRente wegen Erwerbsminderung beantragenDie Rente wegen Erwerbsminderung erhalten Sie abhängig von Ihrem Leistungsvermögen, entweder als Rente wegen voller Erwerbsminderung oder als Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
- LeistungRentenangelegenheiten SozialwesenRente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit beantragenerufsunfähige Versicherte haben die Möglichkeit, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit zu beantragen.
- LeistungFriedhofswesen VerschiedenesSeebestattungBei einer Seebestattung wird die Urne nach der Einäscherung außerhalb der Dreimeilenzone dem Meer übergeben.
- LeistungGaststättenrecht GewerberechtSperrzeit - Verkürzung oder Aufhebung beantragenFür Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten ist eine allgemeine Sperrzeit festgesetzt.
- LeistungJugendangelegenheiten StandesamtVaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassenSind Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen.