Gemeinde Kürnbach
Kontaktmöglichkeiten
- Telefon
- 07258/9105-0
- Fax
- 07258/6424
- E-Mail (E-Mail)
- Gemeinde@Kuernbach.de
- Internet
- http://www.kuernbach.de
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Mo | geschlossen |
---|---|
Di | 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:30 Uhr |
Mi | 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Do | 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Fr | 08:00 - 12:00 Uhr |
Beschreibung
Eine Muster-Aufgabenbeschreibung für Gemeinden/Städte finden Sie im staatlich-kommunalen Portal www.service-bw.de.
Themen
- 37 Thema hinzufügen: Meldewesen
- 27 Thema hinzufügen: Standesamt
- 16 Thema hinzufügen: Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 15 Thema hinzufügen: Wahlen
- 14 Thema hinzufügen: Gewerberecht
- 10 Thema hinzufügen: Steuern und Gebühren
- 10 Thema hinzufügen: Wirtschaft
- 6 Thema hinzufügen: Baurecht
- 5 Thema entfernen: Friedhofswesen
- 5 Thema hinzufügen: Rentenangelegenheiten
- 4 Thema hinzufügen: Namensänderung
- 4 Thema hinzufügen: Sozialwesen
- 4 Thema hinzufügen: Verkehrswesen
- 3 Thema hinzufügen: Bürgerschaftliches Engagement
- 2 Thema hinzufügen: Beglaubigung
- 2 Thema hinzufügen: Jugendangelegenheiten
- 2 Thema entfernen: Tiere
- 2 Thema hinzufügen: Umwelt und Natur
- 2 Thema hinzufügen: Wohnen
- 1 Thema hinzufügen: Abwasser
- 1 Thema hinzufügen: Fischerei und Jagd
- 1 Thema hinzufügen: Gaststättenrecht
- 1 Thema hinzufügen: Gerichte
- 1 Thema hinzufügen: Kinderbetreuung
- 1 Thema entfernen: Landwirtschaft
- 1 Thema hinzufügen: Verschiedenes
- 1 Thema hinzufügen: Weiterbildung
- 5 Thema hinzufügen: Ohne Zuweisung
- LeistungTiereAusgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen".
- LeistungFriedhofswesen Öffentliche Sicherheit und Ordnung StandesamtAusstellung eines Leichenpasses beantragenFür die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.
- LeistungFriedhofswesenErdbestattung - Beerdigung beauftragenDie Lage und Größe des Grabes, die Ruhezeit, Gebühren und weitere Details, z.B. zur Grabpflege, stehen in der Satzung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.
- LeistungFriedhofswesenFeuerbestattung beantragenBei der Feuerbestattung wird der Verstorbene nach der Trauerfeierlichkeit mit dem Sarg eingeäschert.
- LeistungSteuern und Gebühren LandwirtschaftLand- und Forstwirtschaft - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit anzeigenSie müssen die Aufnahme einer selbständigen land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung anzeigen.
- LeistungFriedhofswesenLiegezeiten FriedhofGesetzliche Ruhefirst: 15 Jahre In Kürnbach: Reihen- und Urnengräber: 20 Jahre Kaufgräber: 30 Jahre
- LeistungTiereSchutz vor Tierseuchen - Tierseuche anzeigenSie müssen nach dem Tiergesundheitsgesetz bestimmte Tierseuchen sofort anzeigen.
- LeistungFriedhofswesen VerschiedenesSeebestattungBei einer Seebestattung wird die Urne nach der Einäscherung außerhalb der Dreimeilenzone dem Meer übergeben.