Stadt Leinfelden-Echterdingen
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70747 Leinfelden-Echterdingen Kontaktmöglichkeiten
- Telefon
- 0711 1600-0
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- 0711 1600-228
- info@le-mail.de
- Internet
- http://www.leinfelden-echterdingen.de
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Aufgrund der aktuellen Situation gelten die üblichen Öffnungszeiten nicht. Es ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich!!)
Mo | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Di | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mi | 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr |
Do | 08:00 - 12:00 Uhr |
Fr | 08:00 - 12:00 Uhr |
Beschreibung
Die Flughafen- und Messestadt zählt zu den begehrtesten Wirtschaftsstandorten in der Region Stuttgart. Die Nähe zum Naturpark Schönbuch macht sie zudem zum idealen Ausgangspunkt für ein paar erlebnisreiche und erholsame Tage.
Themen
- 40 Thema hinzufügen: Meldewesen
- 27 Thema hinzufügen: Standesamt
- 25 Thema hinzufügen: Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 23 Thema hinzufügen: Ausländerwesen
- 21 Thema hinzufügen: Gewerberecht
- 20 Thema hinzufügen: Baurecht
- 15 Thema hinzufügen: Verkehrswesen
- 15 Thema hinzufügen: Wahlen
- 12 Thema hinzufügen: Wirtschaft
- 8 Thema entfernen: Steuern und Gebühren
- 16 Thema hinzufügen: Ohne Zuweisung
- LeistungBeglaubigungAbschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassenMit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
- LeistungUmwelt und Natur AbwasserAbwasser entsorgenAls Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks sind Sie verpflichtet, das Abwasser ordnungsgemäß zu entsorgen.
- LeistungJugendangelegenheitenAdoption - Akteneinsicht beantragenAls adoptierte Person können Sie Einsicht in Ihre Vermittlungsakte nehmen, um Auskunft über Ihre Herkunft und Lebensgeschichte zu erhalten.
- LeistungSteuern und GebührenErschließungsbeiträge entrichtenUnter der „Erschließung“ eines Grundstücks werden alle Maßnahmen verstanden, um ein Grundstück „baureif“ zu machen.
- LeistungGaststättenrechtGaststättenerlaubnis beantragenFür den Betrieb eines Gaststättengewerbes benötigen Sie in bestimmten Fällen eine Erlaubnis.
- LeistungGaststättenrechtGaststättengewerbe - Vorläufige Erlaubnis beantragenSie möchten einen bestehenden Gaststättenbetrieb übernehmen, können aber noch nicht alle für die Gaststättenerlaubnis erforderlichen Unterlagen vorlegen?
- LeistungSteuern und GebührenGrundsteuer bezahlenWer Grundbesitz hat, muss Grundsteuer bezahlen.
- LeistungSteuern und GebührenGrundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlenBei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen.
- LeistungSteuern und GebührenHundehaltung - Namensänderung mitteilenWenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
- LeistungSteuern und GebührenHundesteuer - Befreiung beantragenSie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
- LeistungSteuern und GebührenHundesteuer - Hund abmeldenDamit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
- LeistungSteuern und GebührenHundesteuer - Hund anmeldenWenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
- LeistungKinderbetreuungKindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmeldenIn vielen Städten und Gemeinden können Sie Kindertageseinrichtungen aus einer Liste auswählen, die Sie kostenlos vom Jugendamt beziehungsweise der Gemeinde-/Stadtverwaltung erhalten.
- LeistungMeldewesen Steuern und GebührenKirchenzugehörigkeit und Kirchensteuer - Kirchenaustritt erklärenKirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften werden im deutschen Recht gleich behandelt.
- LeistungGaststättenrecht GewerberechtSperrzeit - Verkürzung oder Aufhebung beantragenFür Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten ist eine allgemeine Sperrzeit festgesetzt.
- LeistungBeglaubigungUnterschriften - Amtlich beglaubigen lassenMit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.
- LeistungJugendangelegenheiten StandesamtVaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassenSind Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen.