Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
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Allgemeine Öffnungszeit
Mo | 08:00 - 11:30 Uhr Aktuell sind Besuche nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich! |
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Di | 08:00 - 11:30 Uhr Aktuell sind Besuche nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich! |
Mi | 08:00 - 11:30 Uhr Aktuell sind Besuche nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich! |
Do | 08:00 - 17:30 Uhr Aktuell sind Besuche nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich! |
Fr | geschlossen |
Servicezeit (KFZ-Zulassungsstelle)
Mo | 08:00 - 11:30 Uhr Aktuell nur mit Termin über Tool auf www.lrasbk.de |
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Di | 08:00 - 11:30 Uhr Aktuell nur mit Termin über Tool auf www.lrasbk.de |
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Servicezeit (Führerscheinstelle)
Mo | 08:00 - 11:30 Uhr Aktuell Vorsprache nur mit Termin! |
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Di | 08:00 - 11:30 Uhr Aktuell Vorsprache nur mit Termin! |
Mi | 08:00 - 11:30 Uhr Aktuell Vorsprache nur mit Termin! |
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Fr | 08:00 - 11:30 Uhr Aktuell Vorsprache nur mit Termin! |
Beschreibung
Das Landratsamt ist die kommunale Behörde des Landkreises und zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde mit einer großen Palette unterschiedlicher Funktionen: Dienstleister und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Kreis, Genehmigungsbehörde, Ordnungsbehörde und Aufsichtsbehörde. In verschiedenen Berufen bietet das Landratsamt auch Ausbildungsplätze an. Geleitet wird das Landratsamt im kommunalen und im staatlichen Bereich durch den Landrat.
Themen
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- LeistungVerbraucherschutzFeste und Freizeiten - Hygienevorschriften beachtenMangelnde Hygiene bei Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln kann die Ursache für Lebensmittelinfektionen wie zum Beispiel Salmonellosen sein.
- LeistungFischerei und JagdJagdschein - Änderung der Adresse beantragenWenn Sie umziehen, sollten Sie die neue Adresse in Ihrem Jagdschein eintragen lassen.
- LeistungFischerei und JagdJagdschein - Ausstellung beantragenWer jagen möchte, muss einen Jagdschein besitzen.
- LeistungFischerei und JagdJagdschein - Verlängerung beantragenSie können Ihren Jagdschein um ein Jahr oder drei Jahre verlängern lassen.
- LeistungVerbraucherschutzLebensmittelsicherheit - Verbraucherbeschwerde einreichenLebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände müssen sicher sein und dürfen Sie nicht täuschen.
- LeistungTiere Wirtschaft Verbraucherschutz LandwirtschaftLebensmittelüberwachung - Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB mitteilenLebensmittelunternehmer sind verpflichtet, Untersuchungsergebnisse aus Eigenkontrollen zu Dioxinen und PCB zu melden.
- LeistungTiere Wirtschaft Verbraucherschutz LandwirtschaftLebensmittelüberwachung - nicht sichere Lebensmittel meldenLabore, die im Auftrag von Lebensmittelunternehmen Analysen bei Lebensmitteln durchführen, sind verpflichtet, nicht sichere Lebensmittel zu melden.
- LeistungVerbraucherschutzTrinkwasser - Verunreinigungen meldenWasserversorgungsunternehmen sind dafür verantwortlich, den Verbraucherinnen und Verbrauchern einwandfreies Trinkwasser zu liefern.