Gemeinde Kürnbach
Kontaktmöglichkeiten
- Telefon
- 07258/9105-0
- Fax
- 07258/6424
- E-Mail (E-Mail)
- Gemeinde@Kuernbach.de
- Internet
- http://www.kuernbach.de
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Mo | geschlossen |
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Di | 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:30 Uhr |
Mi | 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Do | 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Fr | 08:00 - 12:00 Uhr |
Beschreibung
Eine Muster-Aufgabenbeschreibung für Gemeinden/Städte finden Sie im staatlich-kommunalen Portal www.service-bw.de.
Themen
- 37 Thema hinzufügen: Meldewesen
- 27 Thema hinzufügen: Standesamt
- 16 Thema hinzufügen: Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 15 Thema hinzufügen: Wahlen
- 14 Thema hinzufügen: Gewerberecht
- 10 Thema hinzufügen: Wirtschaft
- 9 Thema hinzufügen: Steuern und Gebühren
- 6 Thema hinzufügen: Baurecht
- 6 Thema hinzufügen: Friedhofswesen
- 5 Thema hinzufügen: Rentenangelegenheiten
- 9 Thema hinzufügen: Ohne Zuweisung
- LeistungBeglaubigungAbschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassenMit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
- LeistungGerichteEhrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter (Schöffen) beim Strafgericht - berufen werdenEhrenamtliche Richterinnen und Richter sind Bürgerinnen oder Bürger, die als gleichberechtigte Richterinnen und Richter am Strafverfahren teilnehmen.
- LeistungFischerei und JagdFischereischein beantragenWenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.
- LeistungKinderbetreuungKindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmeldenIn vielen Städten und Gemeinden können Sie Kindertageseinrichtungen aus einer Liste auswählen, die Sie kostenlos vom Jugendamt beziehungsweise der Gemeinde-/Stadtverwaltung erhalten.
- LeistungWohnenMeldebescheinigung beantragenMit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein.
- LeistungBeglaubigungUnterschriften - Amtlich beglaubigen lassenMit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.
- LeistungWohnenWohnberechtigungsschein beantragenEinen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können.