Meldebescheinigung beantragen
Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.
Beispielsweise für:
- Aufgebot beim Standesamt
- Zulassungsstelle
- Banken
- Rentenversicherer
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie z.B. Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnorts
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Sonstiges
Haushaltsbescheinigung
Die Haushaltsbescheinigung benötigen Sie z.B. für die Beantragung von Kindergeld beim Arbeitsamt.
In der Haushaltsbescheinigung werden Ihre im Antrag gemachten Angaben in Bezug auf die im Haushalt lebenden Personen von der Meldebehörde bestätigt.
Die Haushaltsbescheinigung ist persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses zu beantragen. Sie ist gebührenfrei.
Lebensbescheinigung
Eine Lebensbescheinigung kann für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland erforderlich sein.
Damit wir Ihnen eine Lebensbescheinigung ausstellen können, müssen Sie in Konstanz gemeldet sein. Die Bescheinigung umfasst die im Melderegister gespeicherten Daten zur eigenen Person, verbunden mit der Bestätigung, dass Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung leben.
Die Lebensbescheinigung ist persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses zu beantragen.
Lebensbescheinigungen für die Vorlage bei gesetzlichen Rentenversicherungen aus allen EU-Staaten und der Schweiz sind gebührenfrei.
Lebensbescheinigungen für deutsche und ausländische private Betriebsrenten sowie für gesetzliche Renten außerhalb der EU-Staaten und der Schweiz sind als Meldebescheinigung gebührenpflichtig (8,00 Euro).
Impressum
Stadt Konstanz
Personal- und Organisationsamt
Verantwortlich:
Gerhard Merkle und Patrick Bruns
Informationstechnik & Logistik
Kontakt:
Stadtverwaltung Konstanz
Verwaltungsgebäude Laube
Untere Laube 24
78462 Konstanz
E-Mail: serviceportal@konstanz.de