Öffentlicher Personennahverkehr im Landkreis Sigmaringen
Der Landkreis ist nach dem ÖPNV-Gesetz Aufgabenträger für den öffentlichen Personenverkehr. Der ÖPNV soll im Rahmen eines integrierten Gesamtverkehrsystems als vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr zur Verfügung stehen. Er soll dazu beitragen, dass die Mobilität der Bevölkerung gewährleistet wird.
Das Landratsamt fördert den öffentlichen Personennahverkehr auf vielfältige Weise:
• Unterstützung der Gemeinden und Verkehrsunternehmen bei Verkehrsplanung, insbesondere bei der Schülerbeförderung.
• Gewährung von Zuschüssen für Stadtverkehre
• Tarifsenkungsmaßnahmen (Umwelt-Abo, Pluskarte etc.)
• Herausgabe des Kreisfahrplans
• Mitfinanzierung der Fahrzeuge im Schienenpersonennahverkehr (Pendolino)
• Seit 01.01.2002 Gesellschafter beim Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau (NALDO).
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Keine zuständige Stelle vorhanden.
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- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
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Leistungsdetails
Freigabevermerk
Impressum
Impressum
mit den Pflichtangaben nach
§ 5 Telemediengesetz (TMG) bzw.
§ 55 Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag) (RStV)
Anbieter:
Landratsamt Sigmaringen
vertreten durch
Landrätin
Stefanie Bürkle
Anschrift:
Landratsamt Sigmaringen
Postfach 1462
72484 Sigmaringen
Tel.: 07571 102-0
Fax: 07571 102-1234
E-Mail: info@lrasig.de
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