Zuständige Stelle
- Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) - Zweigstelle Karlsruhe [Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) - Hauptverwaltung Stuttgart] HausanschriftErzberger Straße 119
76133 KarlsruheTelefon0721/8107-0Fax0721/ 8107-975
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Leistungsdetails
Voraussetzungen
Das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss wegen außergewöhnlicher Umstände das Interesse des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses überwiegen. Solche außergewöhnlichen Umstände können beispielsweise eine Betriebsschließung oder eine vorsätzliche Pflichtverletzung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin sein.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Zulässigkeitserklärung der beabsichtigten Kündigung schriftlich beantragen.
Aus dem Antrag muss hervorgehen, ob die Grundlage der gewünschten Zulässigkeitserklärung die Kündigungsvorschriften des Mutterschutzgesetzes oder des Elternzeitgesetzes ist. Bei gleichzeitigem Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulässigkeitserklärung nach Elternzeitgesetz und Mutterschutzgesetz müssen Sie die Zulässigkeit einer Kündigung nach beiden Vorschriften beantragen.
Vor der Entscheidung bietet die zuständige Stelle der betroffenen Person und der Mitarbeitervertretung an, sich zu äußern.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, beauftragt vom Sozialministerium, hat dessen ausführliche Fassung am 05.03.2020 freigegeben.