Kinderreisepass erstmalig beantragen
Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei deutschen Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht, je nach Alter und Reiseziel:
- Kinderreisepass
- Reisepass
- Personalausweis als Passersatz
Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben (z.B. Südostasien, USA für visafreie Einreise). In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Kinderreisepass oder Personalausweis einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU). Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
die Passbehörde, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig, längstens jedoch bis zum Alter von 12 Jahren. Kinderreisepässe können höchstens bis zu einem Alter von 12 Jahren verlängert werden. Der Kinderreisepass kann nur vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. Dann muss der Kinderreisepass neu ausgestellt werden.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Kinderreisepass persönlich bei der Passbehörde des Hauptwohnsitzes des Kindes beantragen.
Als Auslandsdeutsche müssen Sie sich dazu an folgende Behörden wenden:
- in Deutschland: die Passbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.
- im Ausland: die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die Zuständigkeit bestimmt das Auswärtige Amt.
Beide Elternteile müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen.
Das Kind muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und bei Antragstellung persönlich anwesend sein.
Erforderliche Unterlagen
- Original Geburtsurkunde oder alter Kinderausweis oder Kinderreisepass des Kindes
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild des Kindes im Passformat 35 x 45 mm (Fotostudios wissen darüber Bescheid) (dieses ist auch bei Verlängerung notwendig)
Manche Gemeinden verlangen zwei Lichtbilder. Erkundigen Sie sich im Zweifel in Ihrer Gemeinde oder bringen Sie vorsorglich zwei Bilder mit. - Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses muss bei gemeinsamem Sorgerecht von beiden Elternteilen gestellt werden. Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, sind die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils und dessen Personalausweis/Pass vorzulegen.
- Bei alleinigem Sorgerecht wird der entsprechende Nachweis, zum Beispiel das Scheidungsurteil oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt (nicht älter als 3 Monate) benötigt.
Sonstiges
Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie unverzüglich bei der Gemeinde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Reisepass – Ausstellung wegen Verlust beantragen".
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 24.01.2021 freigegeben.
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