Ermäßigung der Telefongebühr beantragen
Als Privatkunde mit einem Festnetz-Anschluss der Telekom können Sie den Sozialtarif der Deutschen Telekom erhalten.
Dies gilt unabhängig davon, ob Sie einen analogen oder ISDN-Anschluß haben.
Bei diesen Sozialtarifen handelt es sich um eine freiwillige Vergünstigung der Deutschen Telekom.
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie haben einen Festnetzanschluss bei der Deutschen Telekom.
- Sie nutzen diesen Anschluss nicht überwiegend gewerblich.
- Sie sind durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio von der Rundfunkbeitragspflicht befreit beziehungsweise erhalten eine Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag oder
- Sie erhalten Ausbildungsförderung auf Grund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) oder
- Sie sind
- blind,
- gehörlos oder
- sprachbehindert und
- der Grad Ihrer Behinderung beträgt mindestens 90%.
Hinweis: Sie können die soziale Vergünstigung auch erhalten, wenn Sie mit Angehörigen, die die Voraussetzungen erfüllen, in einem Haushalt leben.
Kosten
Die Höhe der sozialen Vergünstigungen der Deutschen Telekom betragen monatlich:
- EUR 6,94 netto für Personen, die
- wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder geringem Einkommen von der Rundfunkgebühr befreit sind oder eine Ermäßigung erhalten oder
- BAföG-Leistungen empfangen
- EUR 8,72 netto für Personen, die
- blind,
- gehörlos oder
- sprachbehindert sind
- und deren Grad der Behinderung mindestens 90 Prozent beträgt.
Nutzen Sie den vollen Betrag in einem Monat nicht aus, wird der Restbetrag nicht in den nächsten Monat übertragen, sondern verfällt.
Die Beträge werden auf die Gebühren für selbst gewählte Standardverbindungen angerechnet.
Achtung: Der Rabatt gilt nicht
- für die Grundgebühr
- für Verbindungen zu anderen Anbietern im Rahmen des Call-by-Call
- bei Voreinstellung des Telefonanschlusses auf einen alternativen Anbieter (Preselection)
- für Anrufe zu Sonderrufnummern und in Mobilfunknetze
- bei Pauschaltarifen oder Komplettpaketen
Vertiefende Informationen
- Weitere Informationen finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Sozialtarif und auf den Seiten der Deutschen Telekom AG.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.05.2018 freigegeben.