Betreuungsangebote für Schulkinder (Grundschulalter) - Kind anmelden
Die Angebote unterscheiden sich von Schule zu Schule. Sie richten sich nach dem bestehenden Bedarf.
Die Entscheidung, ob es eine Betreuung für Schulkinder geben soll, trifft die Kommune.
Mögliche Formen sind:
- Verlässliche Grundschule
- Flexible Nachmittagsbetreuung
- Hort und Hort an der Schule
Tipp: Auskünfte über das konkrete Betreuungsangebot einer Schule und die Vertragsbedingungen erhalten Sie bei den jeweiligen , Gemeinden, Städten oder Schulsekretariaten.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Gemeinde oder Stadt, ob die Grundschule Ihres Kindes die von Ihnen benötigte Betreuung anbietet.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes
Hinweis: Manche Träger haben Vereinbarungen mit anderen Einrichtungen wie Kindergärten, externen Horten oder Vereinen getroffen, um die Betreuung für Schulkinder zu ermöglichen und auszubauen. Auskünfte erhalten Sie bei der Schulleitung. Informieren Sie sich auch auf der Internetseite der jeweiligen Schule.
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 18.11.2020 freigegeben.