Schutz geistigen Eigentums
Gewerbliche Schutzrechte können sicherstellen, dass sich andere Ihre Idee nicht zu eigen und vor Ihnen zu Geld machen. Eine Erfindung auf einem technischen Gebiet können Sie beispielsweise schützen, indem Sie ein Patent dafür anmelden.
Persönliche geistige Schöpfungen sind hingegen durch das Urheberrecht geschützt.
Keine zugeordnete Leistungen vorhanden.
Keine zugeordnete Elektronische Antragsstellung vorhanden.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 14.05.2019 freigegeben.