Veröffentlichung von Protokollen der öffentlichen Gemeinderatssitzungen [Vorgangsnummer 3813314]
Als Gemeinderat interessiert mich folgende Frage:
Ist die Veröffentlichung der Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen z.B. in der Gemeindehomepage/Mitteilungsblatt im Rahmen der von der Landesregierung gewünschten Transparenz sinnvoll, ja sogar vorgeschrieben? In den Medien wie Tageszeitung kommen teilweise unvollständige Berichte über die Sitzungen, wodurch ein falscher Eindruck über die Ratsarbeit in der Bevölkerung - z.B. Abnicken der Anträge o.ä. - entsteht.
Ein Veröffentlichung der Niederschriften über öffentliche Gemeinderatssitzungen im Amtsblatt und/oder auf der Internetseite ist in der Gemeindeordnung weder vorgeschrieben noch untersagt. Die Gemeinden können deshalb selbst darüber entscheiden. Bei einer Veröffentlichung der Niederschriften muss jedoch der Datenschutz nach dem Landesdatenschutzgesetz beachtet werden.
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