Stadt Veringenstadt
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Im Städtle 116
72519 Veringenstadt Kontaktmöglichkeiten
- Telefon
- 07577/930-0
- Fax
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- info@veringenstadt.de
- Internet
- http://www.veringenstadt.de
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 08.00 - 12.00 zusätzlich Do.: 14.00 - 18.00
Beschreibung
Eine Muster-Aufgabenbeschreibung für Gemeinden/Städte finden Sie im staatlich-kommunalen Portal www.service-bw.de.
Themen
- 36 Thema hinzufügen: Meldewesen
- 25 Thema hinzufügen: Standesamt
- 15 Thema hinzufügen: Wahlen
- 14 Thema hinzufügen: Gewerberecht
- 12 Thema hinzufügen: Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 10 Thema hinzufügen: Wirtschaft
- 8 Thema hinzufügen: Steuern und Gebühren
- 6 Thema hinzufügen: Baurecht
- 5 Thema hinzufügen: Friedhofswesen
- 5 Thema hinzufügen: Rentenangelegenheiten
- 10 Thema hinzufügen: Ohne Zuweisung
- LeistungUmwelt und Natur AbwasserAbwasser entsorgenAls Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks sind Sie verpflichtet, das Abwasser ordnungsgemäß zu entsorgen.
- LeistungJugendangelegenheitenAdoption - Akteneinsicht beantragenAls adoptierte Person können Sie Einsicht in Ihre Vermittlungsakte nehmen, um Auskunft über Ihre Herkunft und Lebensgeschichte zu erhalten.
- LeistungAbfall Umwelt und NaturHäusliche Grünabfälle entsorgenHäusliche Grünabfälle können Sie entsorgen durch Eigenkompostierung, über ein Holsystem: Bereitstellung von Laub und krautigem Material in einem speziellen "Laubsack" oder einer Gartenabfalltonne, Bereitstellung von …
- LeistungWeiterbildungLandesprogramm STÄRKE - Informationen und Förderung erhaltenSTÄRKE 2019 bietet: Zusendung von Informationen anlässlich der Geburt eines Kindes, Offene Treffs (auch mit Themen aus den Kursen für Familien mit Kindern bis zu einem Jahr), Angebote für Familien in besonderen …
- LeistungFriedhofswesen VerschiedenesSeebestattungBei einer Seebestattung wird die Urne nach der Einäscherung außerhalb der Dreimeilenzone dem Meer übergeben.
- LeistungJugendangelegenheiten StandesamtVaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassenSind Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen.