Stadt Mosbach
Große Kreisstadt und Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Mosbach (mit den Gemeinden Elztal, Neckarzimmern, Obrigheim)
Kontaktmöglichkeiten
- Telefon
- 06261/82-0
- Fax
- 06261/82-249
- info@mosbach.de
- De-Mail
- info@mosbach.de-mail.de
- Internet
- https://www.mosbach.de/
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Mo | 08:30 - 12:30 Aktuell Zutritt nur nach vorheriger Terminvereinbarung und 14:00 - 16:00 Uhr Aktuell Zutritt nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
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Di | 08:30 - 12:30 Uhr Aktuell Zutritt nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Mi | 08:30 - 12:30 Aktuell Zutritt nur nach vorheriger Terminvereinbarung und 12:30 - 14:00 Uhr Aktuell Zutritt nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Do | 08:30 - 12:30 Aktuell Zutritt nur nach vorheriger Terminvereinbarung und 14:00 - 18:30 Uhr Aktuell Zutritt nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Fr | 08:30 - 12:30 Uhr Aktuell Zutritt nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Beschreibung
Eine Muster-Aufgabenbeschreibung für Gemeinden/Städte finden Sie im staatlich-kommunalen Portal www.service-bw.de.
Themen
- 39 Thema hinzufügen: Meldewesen
- 26 Thema hinzufügen: Standesamt
- 24 Thema hinzufügen: Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 23 Thema hinzufügen: Ausländerwesen
- 21 Thema hinzufügen: Gewerberecht
- 20 Thema hinzufügen: Baurecht
- 15 Thema hinzufügen: Wahlen
- 14 Thema hinzufügen: Verkehrswesen
- 12 Thema hinzufügen: Wirtschaft
- 8 Thema entfernen: Steuern und Gebühren
- 14 Thema hinzufügen: Ohne Zuweisung
- LeistungBeglaubigungAbschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassenMit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
- LeistungGerichteEhrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter (Schöffen) beim Strafgericht - berufen werdenEhrenamtliche Richterinnen und Richter sind Bürgerinnen oder Bürger, die als gleichberechtigte Richterinnen und Richter am Strafverfahren teilnehmen.
- LeistungSteuern und GebührenErschließungsbeiträge entrichtenUnter der „Erschließung“ eines Grundstücks werden alle Maßnahmen verstanden, um ein Grundstück „baureif“ zu machen.
- LeistungFischerei und JagdFischereischein beantragenWenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.
- LeistungSteuern und GebührenGrundsteuer bezahlenWer Grundbesitz hat, muss Grundsteuer bezahlen.
- LeistungSteuern und GebührenGrundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlenBei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen.
- LeistungAbfall Umwelt und NaturHäusliche Grünabfälle entsorgenHäusliche Grünabfälle können Sie entsorgen durch Eigenkompostierung, über ein Holsystem: Bereitstellung von Laub und krautigem Material in einem speziellen "Laubsack" oder einer Gartenabfalltonne, Bereitstellung von …
- LeistungSteuern und GebührenHundehaltung - Namensänderung mitteilenWenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
- LeistungSteuern und GebührenHundesteuer - Befreiung beantragenSie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
- LeistungSteuern und GebührenHundesteuer - Hund abmeldenDamit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
- LeistungSteuern und GebührenHundesteuer - Hund anmeldenWenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
- LeistungMeldewesen Steuern und GebührenKirchenzugehörigkeit und Kirchensteuer - Kirchenaustritt erklärenKirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften werden im deutschen Recht gleich behandelt.
- LeistungBeglaubigungUnterschriften - Amtlich beglaubigen lassenMit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.