Hebammenhilfe in Anspruch nehmen
Hebammen unterstützen und helfen Mutter und Kind während der Schwangerschaft, bei der Geburt und in den ersten Tagen danach.
Wenn das Kind nach der Entbindung nicht von der Versicherten versorgt werden kann, hat es selbst Anspruch auf die Leistungen der Hebammenhilfe. Dies gilt beispielsweise in Fällen der Adoption oder bei Tod oder wenn die Mutter kranksheitsbedingt nicht beim Kind sein kann.
Kosten
- für gesetzlich Versicherte: Keine
- für privat Versicherte: Klären Sie die Kostenübernahme vorher mit Ihrer Versicherung.
Dauer der Unterstützung
- für gesetzlich Versicherte:
- bis zum zehnten Tag nach der Entbindung: mindestens ein täglicher Besuch
- bis Ihr Kind zwölf Wochen alt ist:
- weitere 16-mal
- bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen: anschließend noch achtmal
- im Einzelfall auch länger; dazu benötigen Sie eine Verordnung Ihres Arztes
- für privat Versicherte: Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Versicherung.
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Détails des services
Vertiefende Informationen
- Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutschen Hebammenverband e.V. sowie bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.03.2021 freigegeben.