Öffentliche Vergabe - Präqualifikationsverfahren im Baubereich (VOB) beantragen
Durch Teilnahme an einem Präqualifikationsverfahren können Bauunternehmen auftragsunabhängig ihre Qualifikation nachweisen. Das Verfahren umfasst
- die Befähigung,
- die Erlaubnis zur Berufsausübung,
- die wirtschaftlichen, finanziellen sowie technischen und berufliche Leistungsfähigkeit und
- mögliche Ausschlussgründe.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Unternehmen ein Zertifikat und eine Nummer. Unter dieser ist die Präqualifikation Ihres Unternehmens in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. eingetragen. Mit dem Zertifikat oder der Nummer können Sie in Angebotsschreiben für öffentliche Bauaufträge Ihre Qualifikation nachweisen.
Hinweis: Das Präqualifikationsverzeichnis ist allgemein zugänglich. Öffentliche Auftraggeber können darin auch die der Präqualifikation zugrunde liegenden Nachweise einsehen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
die durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung ausgewählten Präqualifizierungsstellen.
Hinweis: Auf den Internetseiten des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. finden Sie eine Liste.
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Détails des services
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an eine Präqualifizierungsstelle. Dort erhalten Sie das notwendige Antragsformular. Reichen Sie dieses dort ausgefüllt und unterschrieben gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Die Präqualifizierungsstelle prüft Ihre Unterlagen. Fehlen Unterlagen, fordert sie Sie auf, diese nachzureichen.
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen für die Präqualifikation, übermittelt die Präqualifizierungsstelle Ihre Daten dem Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. Dieser trägt Ihr Unternehmen in das Präqualifikationsverzeichnis ein.
Rechtsgrundlage
- § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Eignung)
- § 123 Gesetz gegen Wettbewerbebeschränkungen (GWB) (Zwingende Ausschlussgründe)
- § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Fakultative Ausschlussgründe)
- § 48 Sektorenverordnung (SektVO) (Qualifizierungssysteme)
- § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)
- § 6b VS Abs. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)
- § 6b Abs. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 06.10.2020 freigegeben.