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Baurecht :

Neben einer weitestgehend redaktionellen Anpassung an das Bauordnungsrecht 2010 sollen Einrichtungen zur Betreuung oder Unterbringung von Kindern auch in Gebäuden der Gebäudeklasse 3 brandverhütungsschaupflichtig werden. Zunehmende Ganztags- und Kleinkinderbetreuung stellen hier häufig erhöhte Anforderungen an die Evakuierung.

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