BVAnpGBW 2012
Inhalt
Themenbereich
Beschäftigte im öffentlichen Dienst:
Mit dem vorgesehenen Gesetz soll das Tarifergebnis für die Jahre 2011 und 2012 unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge ab 1. April 2011 um 2 Prozent und der nach dem Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg vorgeschriebenen Zuführung an die Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozent zeitlich versetzt auf den Beamten- und Versorgungsbereich übertragen werden. Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände sowie die kommunalen Landesverbände haben im Hinblick auf die zeitliche Verschiebung der Bezügeanpassung erneut Gelegenheit erhalten, bis spätestens 6. Dezember 2011 zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.