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Justiz und Strafverfolgung:

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011. Um die Grundlage für einen grundgesetzkonformen Vollzug der Sicherungsverwahrung in Baden-Württemberg zu schaffen, greift er die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auf. Aus diesen ergeben sich die wesentlichen Schwerpunkte des Entwurfs, wie insbesondere

  • Verbesserung von Betreuung und therapeutischen Angeboten im Sinne einer intensiven und individuellen Behandlung, einschließlich der notwendigen Motivierungsarbeit,
  • Ausgestaltung des Systems vollzugsöffnender Maßnahmen im Sinne von Minimierungsgebot und Freiheitsorientierung und
  • Erweiterung der Kompetenzen bei Entlassungsvorbereitung, Übergangsmanagement und Nachsorge

Auch jenseits dessen, was das Bundesverfassungsgericht konkret fordert, sieht der Entwurf deutliche Verbesserungen der Situation der Sicherungsverwahrten vor. So wird z.B. die Arbeitspflicht abgeschafft, zugleich aber der Arbeitslohn erhöht. Ebenfalls erhöht wird das Taschengeld für bedürftige Untergebrachte. Schließlich wird auch die Unterbringungssituation verbessert, vor allem durch weitgehende Bewegungsfreiheit im Inneren der Vollzugseinrichtung.

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