Tariftreuegesetz für Baden-Württemberg
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Themenbereich
Wirtschaft und Mittelstand:
Mit diesem Gesetz sollen Wettbewerbsverzerrungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unterbunden werden. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit zwingt den öffentlichen Auftraggeber, den Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot zu erteilen. Erzielt dieses Angebot seine Position dadurch, dass das anbietende Unternehmen untertariflich entlohnte Beschäftigte einsetzt, führt dies zu einer Wettbewerbsverzerrung.