S 21 - Kündigungsgesetz
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Verkehr und Verkehrswege:
Das "Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21" soll die Mitfinanzierung des Bahnprojekts Stuttgart 21 durch das Land Baden-Württemberg beenden. Die Landesregierung soll durch den Gesetzgeber verpflichtet werden, Kündigungsrechte bei den vertraglichen Vereinbarungen mit finanziellen Verpflichtungen des Landes Baden-Württemberg für das Bahnprojekt Stuttgart 21 auszuüben.