Wohnungseigentumsgesetz
Inhalt
Vorgangsnummer 95
Thema
Bauen, Wohnen und Denkmalpflege
16.01.2004
Wohnbauförderung ist eine tolle Idee. Nach Antragstellung erhielt ich eine Baugenehmigung innerhalb von 4 Wochen von der Gemeinde. Die Zuteilung eines Darlehns dauerte dagegen 6 Monate. Meine Recherchen haben ergeben, dass andere Antragsteller sogar 1 Jahr nach Antragstellung noch keine Darlehnszusage haben. Hier existiert ein absolutes Nadelöhr. Die L-Bank sollte aufgefordert werden Statistiken vorzulegen, die ausweisen ,wie lange es durchschnittlich dauert bis sie über einen Antrag entschieden haben. So kann Wohnbauförderung nicht funktionieren
Antwort Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg am 29.01.2004
Die Landeskreditbank Baden-Württemberg, Förderbank (L-Bank), ist ständig be-strebt, über eingehende Anträge innerhalb von höchstens 4 Wochen abschließend zu entscheiden. Dies ist jedoch nur dann möglich, sofern ihr alle hierfür notwendigen Unterlagen vorliegen. Bei normalem Antragseingang kann die Bearbeitungsdauer auch deutlich unter 4 Wochen liegen. Von dem Antragsteller mussten sowohl vom Bausachverständigen der L-Bank, als auch der Kreditsachbearbeiterin mehrfach Unterlagen bzw. Informationen angefordert werden, so dass die gesamte Bearbeitung des Antrags bei der L-Bank insgesamt ca. 7 Wochen dauerte. Wäre der Antrag des Antragstellers bearbei-tungsreif gewesen, hätten die Fördermittel innerhalb einer Frist von weniger als 4 Wochen zugesagt werden können. Die vom Antragsteller angeführte Bearbeitungszeit von 6 Monaten bis zur Zusage der Fördermittel durch die L-Bank entspricht nicht den Gegebenheiten im vorliegenden Einzelfall. Darüber hinaus weist der Antragsteller noch darauf hin, dass andere Antragsteller sogar ein Jahr nach Antragstellung noch keine Darlehenszusage haben. Hier handelt es sich nach Auskunft der L-Bank um Vorgänge, die sehr wohl bearbeitet sind, jedoch den Antragstellern großzügig Fristen zur Vorlage erforderlicher Unterlagen eingeräumt wurden. Ein klassischer Fall ist beispielsweise der noch nachzuweisende Verkaufserlös einer vorhandenen Immobilie. Es handelt sich somit um ein Entgegenkommen der L-Bank und nicht um eine verzögerte Bearbeitung. gez. Dr. Meyberg