Mathematikbuch 6. Klasse Realschule
Inhalt
Number 645
Subject
Schulische Bildung
03.02.2007
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute stand in der Rhein-Neckar-Zeitung ein Bericht über fehlende Schlüsselqualifikationen von Schulabgängern gegenüber Tätigkeiten in Betrieben ("Schulen und Betriebe wollen künftig besser kooperieren - Buchen, 03.02.2007). Besondere Defizite seien in Mathe und Sprachen zu verzeichnen. Dieser interessante Artikel bewegte uns in Sachen "Mathematikbuch 6.Klasse Realschule" Kontakt mit Ihnen aufzunehmen.
Es handelt sich um das Buch "Schnittpunkt 2" vom Klett-Verlag. An diesem Buch haben wir einiges auszusetzen: Das Buch soll von den Schülern genutzt werden, jedoch sind die Erklärungen und das Vermitteln von Regeln kaum verständlich.
- Die Vertiefungen nach jedem Kapitel sind sehr gut, es fehlen aber vorher klare nachlesbare und erlernbare Regeln!
- Aufgaben mit Lösungen sind nicht der Weg um das grundsätzliche Vorgehen zu erlernen. Der Rechenweg muss klar erkennbar sein, dann haben Vertiefungsaufgaben auch einen Sinn!
- Die Einzelthemen werden zu kurz abgehandelt. Die Kinder dürfen nicht durch den Lernstoff gehetzt werden, sonst bleibt am Ende gar nichts hängen.
- Problematisch finden wir außerdem, dass das Buch zahlreiche Fehler in den Berechnungen und Lösungsangaben aufweist. Z.B. Seite 66 im gelben Kästchen "Merke Dir": 66 2/3% = 1/3 ? Ebenso ist 1/3 = 33 1/3? u.v.m.
Antwort Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg am 09.02.2007
Sie kritisieren in Ihrer Mail vom 05.02.2007 das Mathematikbuch "Schnittpunkt 2 - Böttner u.a. - Klettverlag Stuttgart" in seiner Regeldarstellung und zeigen anhand eines konkreten Beispieles Fehler in den Berechnungen und Lösungsangaben auf. Schulbücher werden von Verlagen in eigener Verantwortung ohne Zutun des Kultusministeriums erstellt. Sie werden jedoch dem Landesinstitut für Schulentwicklung in Stuttgart zur Begutachtung vorgelegt, das auch ab 01.02.2007 die Zuständigkeit für die Zulassung von Schulbüchern erhalten hat. In die Prüfung des vorgenannten Werkes war die Übereinstimmung mit den Lehrplänen und die didaktische Aufbereitung eingeschlossen. Aufgrund einer positiven Bewertung konnte das Werk - damals noch durch das Ministerium - für den Unterricht zugelassen werden. Ihre Einlassungen sind uns aber Grund genug, das Landesinstitut zu bitten Ihrer Kritik nachzugehen und ggf. den Verlag zu einer Korrektur zu veranlassen. Wir dürfen Sie aber auch auf folgendes hinweisen: Eltern und Lehrer sollen sich in der Klassenpflegschaft - und das ist gesetzlich in § 56 des Schulgesetzes geregelt - gegenseitig beraten sowie Anregungen und Erfahrungen austauschen. Und in vorgenanntem Paragrafen wird u.a. aufgezählt: "Dem dient insbesondere die Unterrichtung und Aussprache über in der Klasse verwendete Lernmittel." Eine Aussprache dient also auch dazu, dem Lehrer Gelegenheit zu geben, warum er sich gerade für dieses Lehrwerk entschieden hat.