Zum Inhalt

Inhalt

Vorgangsnummer 64

Thema
Bevölkerungsschutz und Feuerwehr

11.12.2003

Als Verantwortlicher für die Feuerwehrangelegenheiten der Stadt ... ist für mich nicht nachvollziehbar, warum Feuerwehrfahrzeuge zu jeweils gesonderten Terminen vom Straßen-TÜV wie auch vom Feuerwehr-TÜV untersucht werden. Warum ist es nicht möglich, diese beiden Untersuchungen zum gleichen Zeitpunkt von einer Stelle durchführen zu lassen?

Antwort Innenministerium Baden-Württemberg am 18.12.2003

Feuerwehrfahrzeuge sind nach den Vorschriften der StVZO in Zeitabständen von 24 Monaten einer Hauptuntersuchung (Verkehrssicherheit) zu unterziehen. Für die regelmäßigen Überprüfungen von Feuerwehrfahrzeugen durch den TÜV im Auftrage und auf Kosten des Innenministeriums Baden-Württembergs (Prüfung hinsichtlich feuerwehrtechnischer Einsatzbereitschaft) gilt dagegen aus Kostengründen ein dreijähriger Prüfungsturnus. Angesichts der nach wie vor angespannten finanziellen Situation im Feuerwehrbereich ist ein Zusammenlegen der Prüfungstermine leider nicht möglich.