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Beamtenrecht (ohne Besoldung, Versorgung, Beihilfe)

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Vorgangsnummer 62

Thema
Beamtenrecht

11.12.2003

Es erscheint ungerecht, dass die Beamten des Landes inzwischen über 15 Tage länger arbeiten als die Angestellten und trotzdem in der Öffentlichkeit noch immer als privilegiert dargestellt werden.

Antwort Innenministerium Baden-Württemberg am 18.12.2003

Die Arbeitszeit der Beamten in Baden-Württemberg beträgt seit 01.09.2003 41 Stunden in der Woche, die der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst 38,5 Stunden. Umgerechnet auf das Jahr ergibt dies einen Unterschied von ca. 13,5 Arbeitstagen. Allerdings erhalten die Beamten weiterhin den Arbeitszeitverkürzungstag, der bei den Angestellten und Arbeitern seit Anfang 2003 entfallen ist.

Bei den in den Medien gerne kolportierten "Privilegien" der Beamten geht es in der Regel weniger um Unterschiede zu Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst, sondern um einen Vergleich mit Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft. Dabei ist häufig ein Mangel an Sachkenntnis über den Beamtenstatus festzustellen. Das Innenministerium hat aber nur sehr begrenzte Möglichkeiten, auf die diesbezügliche Medienberichterstattung Einfluss zu nehmen.