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Vorgangsnummer 6200

Thema
Verkehr und Verkehrswege

02.07.2012

Zum Radfahren braucht man keinen Führerschein. Nun ist aber behauptet worden, wenn einem der Führerschein (vorübergehend) abgenommen wurde, dürfe man auch mit dem Fahrrad nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Stimmt das?

Antwort Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg am 30.07.2012

Wird eine Fahrerlaubnis von einem Gericht oder einer Fahrerlaubnisbehörde entzogen, erlischt die Fahrerlaubnis, d.h. der Betreffende darf keine Kraftfahrzeuge mehr im öffentlichen Straßenverkehr führen. Um erneut in den Besitz einer Fahrerlaubnis zu gelangen, muss ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden.

Da Fahrräder keine Kraftfahrzeuge sind, darf weiterhin mit dem Fahrrad gefahren werden. Erweist sich allerdings jemand auch als ungeeignet zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (z.B. von Fahrrädern), muss ihm die Fahrerlaubnisbehörde das Führen untersagen, es beschränken oder die erforderlichen Auflagen erlassen. Hierzu bedarf es aber einer besonderen Verfügung der Fahrerlaubnisbehörde.